Schwerer sexueller Missbrauch an Kindern durch Krankenpfleger – Landgericht Berlin verhängte geringe Strafe
Das Strafverfahren gegen meinen Mandanten, der sich 2010 als Krankenpfleger an 3 Kindern auf der Intensivstation eines Berliner Krankenhauses vergangen hatte, ging gestern zu Ende. Das Landgericht Berlin verhängte 3 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe und blieb so weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft ( 5 Jahre Freiheitsstrafe) zurück.
Ursache für diese verhältnismäßig geringe Gesamtstrafe war die Anwendung des § 21 StGB. Damit folgte das Gericht nicht der Auffassung des Gutachters, der – wie die Staatsanwaltschaft – von der vollen Schuldfähigkeit ausgegangen war.
Vielmehr folgte das Landgericht Berlin nach einem die Sachkunde des Gutachters angreifenden Hilfsbeweisantrags der Auffassung der Verteidigung zur Anwendung des § 21 StGB. Nähers dazu hier.
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Abschleppen im Halteverbot
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte sich vor Kurzem erneut zu den Voraussetzungen des Abschleppens eines Fahrzeuges, welches im örtlichen Geltungsbereich eines Halteverbotes stand, geäußert. Der klagende Halter hatte sich ohne Erfolg gegen den Kostenbescheid der Stadt gewandt.
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Zickenkrieg der Staatsanwältinnen freut Strafverteidiger
Am 10. März 2011 wurde eine Strafanzeige erstattet, wonach es im Zeitraum zwischen 1993 und 1994 zu mehreren schweren sexuellen Missbrauchsfällen an einem damals zwölfjährigen Kind gekommen sein soll.
Zwei Berliner Staatsanwältinnen stritten um die Frage, wer von ihnen denn nun eigentlich für die Sachbearbeitung zuständig sei. Und es ging heftig zur Sache, warum die eine meinte, die andere und die andere meinte, die eine sei zuständig. Die Akte ging mehrmals von Kämmerlein zu Kämmerlein. Irgendwie einigten sie sich dann doch auf eine von beiden.
Doch das Wichtigste übersahen beide, was den Strafverteidiger dann doch irgendwie freute, wie hier zu lesen ist.
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VORSICHT ! BIKER !
Pressemeldung der Berliner Polizei:
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Fahrerlaubnisbehörde untersagt das Radfahren
Wer mehrfach betrunken und bekifft Auto fährt, dem kann selbst das Führen eines Rades, wie vor kurzem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden hat, untersagt werden.
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Kachelmann gewinnt vor dem LG Berlin.
Gestern fand vor dem LG Berlin ein weiterer Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin in dem Rechtsstreit “Sauberer Himmel” gegen Kachelmann statt.
Hintergrund des Verfahrens ist die Klage eines Anhängers der Bürgerinitiative “Sauberer Himmel”, der sich durch die Äußerung Kachelmanns beleidigt gefühlt und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen hatte. Seine Klage auf Unterlassung wies das Gericht jedoch zurück. Es sei nicht so, dass Kachelmann alle Anhänger der Chemtrail-Theorie “als Neonazis bezeichnet” habe. Diese Äußerung würde, «wenn überhaupt», das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur am Rande verletzen, hieß es weiter (Hamburger Abendblatt v. 29.3.2012).
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Mit 240 durch`s Berliner Stadtgebiet.
Sich mit 240 km/h auf der Berliner Satdautobahn bei zugelassenen 60 Km/h erwischen zu lassen ist ja schon ärgerlich, vorallem dann, wenn man Inhaber eines Führerscheins auf Probe (Fahranfänger) ist.
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Der waffenlose Strafverteidiger
Strafverteidigern steht nur dann eine Schusswaffe zu, wenn eine belastbare Gefährlichkeitsprognose vorliegt. Dies ist bei dem Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Fall, wenn der Anwalt wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und der Erwerb der Schusswaffe und Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn diese Voraussetzungen nachträglich wegfallen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.03.2012, OVG 11 N 30.12).
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Verdacht der Bestechung und Bestechlichkeit gegen Hans Joachim Gauck
Dass Teile der Opposition und die Koalition den Gauck als Bundespräsident nominieren, lässt irgendwie doch den Verdacht der Bestechung und Bestechlichkeit aufkommen, auch wenn es diesmal nicht um Darlehenszinsen und private Geschäftsreisen gehen mag. Aber irgendwie ist man doch sensibilisiert.
Obwohl Gauck Kandidat von SPD- und Grünenführungsspitzen ist, dürften Welten zu Gaucks politischen Überzeugungen von einer nahezu unbegrenzten Freiheit liegen. Denn während Gauck den Ist-Zustand der Gesellschaft als nicht zu toppen ansieht und sich beharrlich der Weiterentwicklung eher verschließt, üben SPD und Grüne – jedenfalls so lange sie in der Opposition sitzen – doch immer wieder Kritik an der gesellschaftlichen Gegenwart und fordern Änderung ein. Was also liegt näher als an Bestechung und Bestechlichkeit zu denken, wenn sich da welche zusammentun, die eigentlich nicht zusammen passen?
Der Tatverdacht erhärtet sich bei Betrachtung des Verhältnisses zwischen FDP und CDU. Letztere wollte den Gauck gar nicht und nahm ihn doch. Die FDP sagte: akzeptiere den Gauck, liebe Merkel, dein Vorteil, du darfst uns dann behalten. Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme im Amt?
Öffentlich präsentiert wird uns Gauck als unbeugsamer Widerstandskämpfer in der DDR, der sich mit den Oberen angelegt und für gesellschaftliche Veränderungen gestritten habe. Besonders laut, etwa wie bei Robert Havemann oder Wolf Biermann, kann sein Aufbegehren jedenfalls nicht gewesen sein. Sein in der DDR völlig unangetastet gebliebenes Leben spricht eher für ein durchschnittlich angepasstes. Aber selbst wenn Gauck der große Widerstandskämpfer gewesen sein sollte, wo ist dann seine gesellschaftlich kritische Haltung geblieben? Ist die als Gegenleistung für ein hoch besoldetes Stasi-Verweseramt durch einen künstlich herbeigeführten Alzheimerprozess entsorgt worden? Das ist für Freidenker eher auszuschließen und würde nach Bestechlichkeit statt nach unbeugsamen Widerstandskampf riechen.
Klar, dass sich Gauck gegen staatliche Bespitzelung stellt und darin eine Gefährdung der Freiheit sieht. Er hatte ausreichend Einblick in die Stasiakten. Wenn er dann aber für die Bespitzelung von Linken-Bundestagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz eintritt, muss auch das nach Bestechung stinken. Vielleicht bot die Koalition aus Oppsition und Koalition dem Gauck das Amt als Gegenleistung für den Sinneswandel?
Wie es nun auch auch immer sein mag mit den Korruptionsdelikten: ich habe nicht den geringsten Anlass zu hoffen, dass mit Gauck nur ansatzweise der seit Jahren ausstehende Ruck durch die Gesellschaft in Gang gebracht werden könnte. Freidenker braucht das Land. Und würden sie gewollt, so würden sie gesucht und gefunden.
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Wollte heute eigentlich nach Frankfurt/M. ….
… bin aus dem Flugzeug in Tegel wieder ausgestiegen :
Richterin Schulte-Kürzel am AG Frankfurt/M. hatte dafür Verständnis und verlegt den heutigen Termin.
Vielen Dank auch auf diesem Wege.
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