Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft hat ihren Zweck erfüllt
Ich berichtete über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Staatsanwalt. Nun ist die Antwort da.
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DUMM GELAUFEN .
Berliner Polizei wiedermal mit einer Spitzenpressemeldung.
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Guttenberg ist zurück !
Hurra, Guttenberg ist zurück und das mit aller “Macht” ?
Spiegel online berichtet, dass die Saatsanwaltschaft Hof die Ermittlungen gegen Guttenberg ua. wegen des Verdachtes unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. §153 a StPO gegen Zahlung von 20.000 EUR eingestellt hat. Jetzt kann ja sein neues Buch “Vorerst gescheitert” veröffentlicht werden. Hier soll es sich um ein “Interview-Buch” zwischen von Guttenberg und Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der “Zeit” handeln.
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Bei fruchtloser Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt Anordnung von Spießrutenlauf
Die allgemeine Praxiserfahrung nicht nur von Strafverteidigern besagt, Dienstaufsichtsbeschwerden seien form-, frist und insbesondere fruchtlos. Trotz dieser niederschmetternden Bewertung habe ich mich dazu entschlossen, dieses Schwert auf seine Brauchbarkeit hin erstmals seit meiner langen Verteidigertätigkeit gegen einen Staatsanwalt zu testen.
Sollte das Ergebnis der allgemeinen Erfahrung nach fruchtlos sein, werde ich mit Friedrich dem II. reden. Der war in diesem Land, in dem der böse Staatsanwalt ist, lange zuständig. Spießrutenlauf heißt das Zauberwort. ICH KOMME ZU MEINEM RECHT! Wie das gehen soll, Liebe Kollegen, ist hier nachzulesen.
Kategorie(n): Allgemein, Strafprozessrecht
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Zur Robentragungspflicht in Berlin-Brandenburg
Der Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer hat nunmehr einen Beschluß zur Robenpflicht vor Berliner Gerichten gem. § 20 BORA getroffen. Dannach braucht – wie bisher – der Anwalt in Zivilsachen vor den Berliner Amtsgerichten keine Robe tragen.
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Teldafax: Insolvenzverwalter hat die ersten Schreiben zur Forderungsanmeldung verschickt
Alle Gläubiger der Teldafax können bis zum 31.1.2012 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Der Insolvenzverwalter hatte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angekündigt, alle Gläubiger rechtszeitig anzuschreiben und ihnen ein Formular zur Forderungsanmeldung zu schicken. Wer keine Schreiben bekommt, soll selbstständig bis Januar 2012 seine Forderung anmelden.
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