Ab Juli Alkoholtester in Frankreich vorgeschrieben
Ab Juli 2012 muss in Frankreich in allen Kraftfahrzeugen ein Alkoholtester mitgeführt werden. Darauf wies der ADAC in seinem Mai-Heft Deutsches Autorecht (DAR 5/12,298) hin. Zulässig sind sowohl Einwegtests, elektronische Atemalkoholmessgeräte als auch elektronische Alkohol-Wegfahrsperren in Kraftfahrzeugen.
Geschrieben am 18.06.2012 von Oliver Marson, Rechtsanwalt in Berlin
Kategorie(n): Aktuelles im Land, Allgemein, Verkehrsrecht
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