Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht

in Kooperation mit

Dr. Uwe Ewald
Rechtsanwalt & Big Data-Analyst

Strafverteidiger in Kooperation

Wir, die Rechtsanwälte und Oliver Marson und Dr.Uwe Ewald sind Verteidiger, die im Bereich des Wirtschaftstrafrechtes zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ermöglicht es, Sie noch effektiver in Verfahren rund um das Wirtschaftsstrafrecht zu verteidigen. Die Kooperation ist in erster Linie ein Vorteil für Ihr Unternehmen, für Sie als unseren Mandanten.

Rechtsanwalt & Analyst in Kooperation mit der Bürogemeinschaft

Als Fachanwalt für Strafrecht legen ich Wert darauf, man sich die neuesten Entwicklungen bei der Strafverteidigung zu Nutze macht. Dazu gehört die das Strafrecht revolutionär verändernde Aufarbeitung von elektronisch gesicherten Beweismitteln mit Hilfe der elektronischen Datenanalyse. Deshalb kooperiert ich mit dem Kollegen Dr. Uwe Ewald. Er ist als Rechtsanwalt nicht nur Verteidiger, sondern auch Analyst mit herausragenden Fachkenntnissen.

Rechtsanwälte für Unternehmen und Kommunen

Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin berate und vertreten ich insbesondere mittelständische Unternehmen sowie ihre Führungskräfte und Mitarbeiter bei Problemen im Wirtschaftsstrafrecht oder auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Dazu gehören ebenso  öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen sowie Kommunen.

Die lautlose Verfahrenserledigung im Wirtschaftsstrafrecht

Für Führungskräfte und Mitarbeiter der Unternehmen sind wir in der klassischen Strafverteidigung tätig. Als erfahrener Strafverteidiger erarbeite ich die Verteidigungsstrategie, die auf den jeweiligen Sachverhalt und die prozessualen Besonderheiten ausgerichtet ist und mit Ihnen als meinem Mandanten abgestimmt wird. Der Schwerpunkt der Verteidigung liegt darin, die Verfahren noch im Stadium des Ermittlungsverfahren zu „erledigen“. Über den Weg der Einstellung der Ermittlungen nach §170 Abs.2 StPO oder §153a StPO wird die Anklage und eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden. So können Strafverfahren geräuschlos, ohne Medienberichterstattung und Rufschädigung für leitende Mitarbeiter und Unternehmen beendet werden.

Klassische Straftatvorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht

Zu den häufigsten Straftatvorwürfen der Staatsanwaltschaften gegen leitende Mitarbeiter gehören Korruption (Bestechung), Betrug, Untreue, Subventionsbetrug, Geldwäsche, Insolvenzverschleppung, Straftaten gegen die Umwelt und das „Arbeitsstrafrecht“.

Steuerstrafrecht – Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Bei Steuerstrafverfahren gegen Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Privatpersonen stehe ich ebenfalls als Verteidiger an Ihrer Seite.

Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker

Auch für die Ärzte,  Apotheker und Personen in anderen medizinischen Berufen stehen wir zur Strafverteidigung im Bereich des Medizinstrafrechts und Arztstrafrechts zur Verfügung. Einer der Hauptvorwürfe gegen Ärzte ist der sogenannte Abrechnungsbetrug.

Sockelverteidigung der  Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht

Die sogenannte Sockelverteidigung ist ein Instrument effizienter Strafverteidigung, bei der mehrere Beschuldigte oder Angeklagte ein gemeinsames Ziel, also eine gemeinsame Verteidigungsstrategie und eine Verteidigungstaktik verfolgen.

Zur Umsetzung arbeiten die Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht gemeinsam für ihren jeweiligen Mandanten an diesem Ziel. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht richten sich die Strafverfahren oft gegen mehrere Beschuldigte oder Angeklagte. Es ist zweckmäßig, die dafür in Betracht kommenden Anwälte mit Bedacht auszuwählen. Gerne geben wir Hinweise für die zu beauftragenden Strafverteidiger.

Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt Marson

RA Oliver Marson

Wir verstehen jedes uns übertragene Mandat als Privileg. Unser Anliegen ist es, gemeinsam den Anforderungen auch sehr  umfangreicher Mandate im Interesse der Mandanten gerecht zu werden. So gewährleisten wir effiziente, flexible und schnellstmögliche Arbeit.

In Kooperation mit Analyst

Aus der zunehmenden Einführung massenhafter digitaler Beweismittel in die Strafverfahren ergibt sich die Notwendigkeit, computergestützte Analysemethoden einzusetzen, um das durch Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegte Ermittlungsergebnis substanziell und effektiv angreifen und widerlegen zu können.

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RA Dr. Uwe Ewald

Als Analyst  nimmt unser Kooperationspartner Dr. Uwe Ewald eigenständige Auswertungen der elektronischen Daten zielorientiert vor.