BILD ohne Bild vom Tatverdächtigen
Der Springer – Verlag wird zunächst einmal ohne ein Bild eines Tatverdächtigen auskommen müssen. Alles hat seine Grenzen, auch wenn es in einem Ermittlungsverfahren um sexuellen Missbrauch von Kindern geht, wie nun auch das Landgericht Berlin in seinem Urteil meint.
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Geschrieben am 27.04.2011
von Ulrich Dost, Rechtsanwalt in Berlin (Google+)
Kategorie(n): Presserecht
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