Fahrerlaubnisbehörde untersagt das Radfahren
Wer mehrfach betrunken und bekifft Auto fährt, dem kann selbst das Führen eines Rades, wie vor kurzem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden hat, untersagt werden.
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Geschrieben am 03.04.2012
von Oliver Marson, Rechtsanwalt in Berlin (Google+)
Kategorie(n): Verkehrsrecht
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Geschrieben am 03.04.2012
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