DUMM GELAUFEN .
Berliner Polizei wiedermal mit einer Spitzenpressemeldung.
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Das böse Gerücht vom gebremsten Ermittlungswillen der Amtsanwaltschaft Berlin
Der Kollege Hoenig hat in seinem Beitrag “Vorbereitung eines Plädoyers” sehr überzeugend geschildert, dass nach einer Zeitspanne zwischen Straftat und Hauptverhandlung von 3 Jahren eigentlich 12 Jahre vergehen und ein Zeuge vier Mal so schnell altert als der Richter.
Hier meine Ergänzungsrechnung: bringt man dann noch – natürlich nur hypothetisch – einen um 50% gebremsten Ermittlungswillen der Amtsanwaltschaft Berlin (Zeitraum zwischen Straftat und Hauptverhandlung 1 Jahr und 7 Monate bei Kleinblkriminalität) in die Berechnung ein, landet man nicht bei 12, sondern 18 vergangenen Jahren. Den Alterungsprozess der Zeugen lasse ich hier mal weg. Denn in dem Fall, den ich gerade erlebt habe, müssten alle (fast) verschieden sein.
Kategorie(n): Amüsante Justiz
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Neuauflage des Kachelmann-Prozesses – eine nicht ganz Ernst zu nehmende Sehnsucht
Manchmal fühle ich mich etwas gelangweilt. Auch von meinen Mitmenschen im Gericht. Oder auch von denen, die sich im Fernsehen präsentieren. Und dann überkommen mich eigenwillige Sehnsüchte. Ein nicht ganz ganz Ernst gemeintes Eingeständnis und die Offenbarung einer Sehnsucht hier.
Kategorie(n): Amüsante Justiz
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Autobahn ist für Testfahrt Nachmittags zu voll.
Die Berliner Polizei hat gestern einen 22-jährigen Golf-Fahrer mit 151 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaft gestoppt, der auf Befragen angab, er hätte sich den Golf nur geliehen und wollte eine Testfahrt machen. Da es Nachmittags auf der Autobahn zu voll für eine “Testfahrt” sei, ist er auf die Marzahner Chaussee in Berlin-Hellersdorf ausgewichen (Pressemitteilung der Berliner Polizei vom 21.10.11).
Dafür muss man doch Verständnis haben. Bei den Nachwuchssorgen sollten wir frühzeitig der Jugend entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Die Reaktion des Polizeibeamten ist da echt ein bisschen kleinkariert.
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Freispruch Kachelmann aufgehoben – die Abrissbirnen toben weiter
Wie hier erst jetzt bekannt geworden ist, wurde der Freispruch im Vergewaltigungsprozess gegen Kachelmann aufgehoben. Die Ansicht des Kollegen Stadler, bei Kachelmann werde es ”langsam lächerlich”, teile ich. Aber gerade nicht in seinem Sinne. Wie es zu dem aufhebenden Urteil kam, wer daran beteiligt war und welche neuen Abrissbirnen weiter toben, ist hier zu erfahren.
Kategorie(n): Aktuelles im Land, Amüsante Justiz, Strafrecht
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Untersuchungshaftanstalt Berlin Moabit – Hort zum Wegsperren, nicht des Schreibens und der Besinnlichkeit
Wie der Kollege Hoenig gerade berichtete, hat er in einer U-Haftanstalt einen Tagebuch schreibenden Mandanten einsitzen. Die Eintragungen im Tagebuch sind erschreckend, obwohl sie mich nicht mehr erschrecken sollten. Decke angucken, Fußboden angucken, Wand angucken. Man muss eben nicht erst den Blick auf amerikanische, türkische oder russische Haftorte richten, um eine Gänsehaut zu bekommen.
Und dennoch gäbe es eine Alternative: die drei Leitzordner Verfahrensakten angucken, die ihm der Kollege Hoenig hinschleppte. So lange kein Fernseher und kein Radio da sind, wären dafür optimale Voraussetzungen gegeben. Aber vielleicht trägt das auch nicht wirklich zu mehr Besinnlichkeit bei. Für die Verteidigungsvorbereitung würde es dennoch Sinn machen, so schwer es in einer solchen Lebenssituation auch fallen mag.
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Einstweilige Verfügung gegen Google als Anlass für Raub und Internetpiraterie durch Rechtsanwälte
Für einen Mandanten habe ich kürzlich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin gegen Google erwirkt. Und ich berichtete darüber sowohl im Blog, als auch auf der Webseite, auf der auch der Gerichtsbeschluss eingestellt wurde. Und die Folge: der Beitrag und die Entscheidung erfreuten sich vieler Leser, das Interesse war breit. So weit, so schön.
Auch schön ist, wenn plötzlich auf anderen Rechtsanwalt-Webseiten die einstweilige Verfügung im Wortlaut erscheint.
Gar nicht mehr schön, wenn dann Rechtsanwalt XYZ dies in einer Art tut, die beim Besucher seiner Webseite offensichtlich den Eindruck vermitteln (soll),Rechtsanwalt XYZ habe die einstweoilige Verfügung erwirkt. Deshalb verlinkt man nämlich nicht zu dem eingestellten PDF-Dokument auf der Webseite des Kollegen, der die Entscheidung erwirkt und eingestellt hat. Nee, nee. Da fertigt man vom Dokument in mühevoller Arbeit eine Raubkopie und stellt den Text auf seine eigene Webseite. So das Tatmotiv und der Tathergang. Zum Beweis hier das Tatergebnis einer Hamburger Kollegin. Es gibt noch mehrere solcher raubkopierenden Kollegen, das eine Beispiel mag an dieser Stelle reichen.
Nette Werbung mit fremder Arbeit einer Hamburger Kollegin, so mein Eindruck. Und irgendwie auch eine Art Raub. Wenn es auch nur Raubkopien sind, ein bisschen Internetpiraterie durch Rechtsanwälte ist es schon.
Also, Liebe Internetpiratenkollegen, nur zur Erinnerung und nicht nur aus verletzter Eitelkeit: das ist gar nicht schön. Und nehmt zur Kenntnis, diese einstweilige Verfügung habe ich, Rechtsanwalt Ulrich Dost, erwirkt. Übrigens: es lohnt in diesem Fall nicht, sich mit fremden Federn zu schmücken: es war keine große Fachleistung, die dafür aufzubringen war. Aber nicht meinem Mandanten petzen! Für den bin ich der Größte. Und das soll auch so bleiben.
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Ich hab noch einen Koffer im Knast, den hol ich jetzt ab.
Ich sollte ja schon so manches für Häftlinge in und aus dem Knast schleppen. Bisher jedoch – zum Glück – hat jedoch noch keiner von mir erwartet, dass ich meinen Mandanten im Koffer mit raus nehmen soll.
In Mexiko herrschen da offensichtlich andere Erwartungen bei den Insassen vor.
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“Du bist ein Lügner ! ” gegen “Das ist eine Lüge!”
Heute musste ich mal einen Kollegen vor dem Berliner Arbeitsgericht vertreten und feststellen, dass auch dort interessante Fragestellungen erörtert werden. In dem vor meinem stattfindenden Gütetermin ging es um eine arbeitgeberseitig ausgesprochene fristlose Kündigung. Hintergrund war die vom Arbeitgeber behauptete Beleidigung des Arbeitnehmers gegenüber dem Chef mit den Worten: “Sie sind ein Lügner!”. Auf Befragen des Gerichtes meinte der Arbeitnehmer, lediglich gegenüber dem Geschäftsführer gesagt zu haben : ” Das ist eine Lüge !”. Daran entspann sich ein heftiger Disput der Parteien, ob es sich hierbei um eine ehrenrührige Äußerung handelt. Es könne sich jedoch um keine ehrenrührige Äußerung handeln, wenn sie stimmt. Dazu, so die Richterin, müsse man dann vermutlich zu einer umfangreichen Beweisaufnahme schreiten. Dies wollten wohl beide Parteien nicht und schlossen einen Vergleich mit dem beide Seiten ihr Gesicht wahren.
Schade, meine Sache war wesentlich profaner.
Kategorie(n): Amüsante Justiz, Strafrecht
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Respekt vor Richtern und Staatsanwälten im Kachelmann-Prozess
Rechtsstaatlichkeit und Unvoreingenommenheit, das ist das, was anschaulich und in bemerkenswerter Weise Richter und Staatsanwälte dem Kachelmann-Prozess vorenthielten. Auch Alice Schwarzer zeichnete sich durch selten so deutlich hervortrende Inkompetenz aus. Und dennoch gebührt ihnen allen unser besonderer Respekt, wie hier nachzulesen ist.
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