Für Parkplatzschweine wird es ab heute teurer.
Heute, zum 1.April 2013 treten einige Änderungen des Bußgeldkataloges in Kraft und wie immer, wenn der Bußgeldkatalog geändert wird, wird es für die Verkehrsteilnehmer teuer. Diesmal trifft es vor allem die Fahrradfahrer und die „Parkplatzschweine“. „Parkplatzschweine“ sind ….
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Ratschlag für Politiker: Betrug bei Dissertationen ist out, das Tragen des Dr. – Titels ohne Dissertation bleibt tabu
Es ist schon bemerkenswert, wie manche Professoren von Universitäten als Doktor-Väter so oft nichts bemerkten von schlampig zitierten Ausführungen oder einfach geklauten geistigen Ergüssen Dritter, die ihre Dissertanten als eigenes Geisteswerk in ihren Dissertationen protzig als Nachweis vermeintlicher Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeit präsentierten.
Anders als die Professoren ist da Justitia, die sich jüngst mit dem strafrechtlichen Fallbeil zu Worte meldete, als ein Patient auf einem Patientenfragebogen beim Zahnarzt vor seinem Namen den “Dr,” angab, obwohl er nie dissertierte. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte dafür eine Geldstrafe wegen Titelmissbrauchs (§132a StGB).
Nun ist es ein alter rechtlicher Hut, dass nicht jeder, der sich unberechtigt den Doktorhut aufsetzt, sich deshalb ohne weiteres auch strafbar macht. Also hob das Kammergericht Berlin das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach den Betroffenen frei.
Dem Richter am Amtsgericht hätte die obergerichtliche Rechtsprechung bekannt sein und er hätte sie anwenden müssen. Vielleicht aber war er auch wegen der vielen Dissertationsskandale in den vergangenen Jahren übersensibilisiert.
Sollten Politiker nun auf den Dreh mit dem Tragen des Doktorhuts ohne Dissertation kommen, so rate ich ihnen zu Zurückhaltung: der Vorteil ist zwar, dass man nicht des Betrugs überführt werden kann, wenn keine Dissertation geschrieben wird. Auch das strafrechtliche Fallbeil droht nicht ohne Weiteres.
Der Nachteil: fliegt die Sache auf und der Doktorhut vom Kopf, fliegt Ihr Politiker auch aus Euren Ämtern.
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DUMM GELAUFEN .
Berliner Polizei wiedermal mit einer Spitzenpressemeldung.
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Das böse Gerücht vom gebremsten Ermittlungswillen der Amtsanwaltschaft Berlin
Der Kollege Hoenig hat in seinem Beitrag “Vorbereitung eines Plädoyers” sehr überzeugend geschildert, dass nach einer Zeitspanne zwischen Straftat und Hauptverhandlung von 3 Jahren eigentlich 12 Jahre vergehen und ein Zeuge vier Mal so schnell altert als der Richter.
Hier meine Ergänzungsrechnung: bringt man dann noch – natürlich nur hypothetisch – einen um 50% gebremsten Ermittlungswillen der Amtsanwaltschaft Berlin (Zeitraum zwischen Straftat und Hauptverhandlung 1 Jahr und 7 Monate bei Kleinblkriminalität) in die Berechnung ein, landet man nicht bei 12, sondern 18 vergangenen Jahren. Den Alterungsprozess der Zeugen lasse ich hier mal weg. Denn in dem Fall, den ich gerade erlebt habe, müssten alle (fast) verschieden sein.
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Neuauflage des Kachelmann-Prozesses – eine nicht ganz Ernst zu nehmende Sehnsucht
Manchmal fühle ich mich etwas gelangweilt. Auch von meinen Mitmenschen im Gericht. Oder auch von denen, die sich im Fernsehen präsentieren. Und dann überkommen mich eigenwillige Sehnsüchte. Ein nicht ganz ganz Ernst gemeintes Eingeständnis und die Offenbarung einer Sehnsucht hier.
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Autobahn ist für Testfahrt Nachmittags zu voll.
Die Berliner Polizei hat gestern einen 22-jährigen Golf-Fahrer mit 151 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaft gestoppt, der auf Befragen angab, er hätte sich den Golf nur geliehen und wollte eine Testfahrt machen. Da es Nachmittags auf der Autobahn zu voll für eine “Testfahrt” sei, ist er auf die Marzahner Chaussee in Berlin-Hellersdorf ausgewichen (Pressemitteilung der Berliner Polizei vom 21.10.11).
Dafür muss man doch Verständnis haben. Bei den Nachwuchssorgen sollten wir frühzeitig der Jugend entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Die Reaktion des Polizeibeamten ist da echt ein bisschen kleinkariert.
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Freispruch Kachelmann aufgehoben – die Abrissbirnen toben weiter
Wie hier erst jetzt bekannt geworden ist, wurde der Freispruch im Vergewaltigungsprozess gegen Kachelmann aufgehoben. Die Ansicht des Kollegen Stadler, bei Kachelmann werde es ”langsam lächerlich”, teile ich. Aber gerade nicht in seinem Sinne. Wie es zu dem aufhebenden Urteil kam, wer daran beteiligt war und welche neuen Abrissbirnen weiter toben, ist hier zu erfahren.
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Untersuchungshaftanstalt Berlin Moabit – Hort zum Wegsperren, nicht des Schreibens und der Besinnlichkeit
Wie der Kollege Hoenig gerade berichtete, hat er in einer U-Haftanstalt einen Tagebuch schreibenden Mandanten einsitzen. Die Eintragungen im Tagebuch sind erschreckend, obwohl sie mich nicht mehr erschrecken sollten. Decke angucken, Fußboden angucken, Wand angucken. Man muss eben nicht erst den Blick auf amerikanische, türkische oder russische Haftorte richten, um eine Gänsehaut zu bekommen.
Und dennoch gäbe es eine Alternative: die drei Leitzordner Verfahrensakten angucken, die ihm der Kollege Hoenig hinschleppte. So lange kein Fernseher und kein Radio da sind, wären dafür optimale Voraussetzungen gegeben. Aber vielleicht trägt das auch nicht wirklich zu mehr Besinnlichkeit bei. Für die Verteidigungsvorbereitung würde es dennoch Sinn machen, so schwer es in einer solchen Lebenssituation auch fallen mag.
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Einstweilige Verfügung gegen Google als Anlass für Raub und Internetpiraterie durch Rechtsanwälte
Für einen Mandanten habe ich kürzlich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin gegen Google erwirkt. Und ich berichtete darüber sowohl im Blog, als auch auf der Webseite, auf der auch der Gerichtsbeschluss eingestellt wurde. Und die Folge: der Beitrag und die Entscheidung erfreuten sich vieler Leser, das Interesse war breit. So weit, so schön.
Auch schön ist, wenn plötzlich auf anderen Rechtsanwalt-Webseiten die einstweilige Verfügung im Wortlaut erscheint.
Gar nicht mehr schön, wenn dann Rechtsanwalt XYZ dies in einer Art tut, die beim Besucher seiner Webseite offensichtlich den Eindruck vermitteln (soll),Rechtsanwalt XYZ habe die einstweoilige Verfügung erwirkt. Deshalb verlinkt man nämlich nicht zu dem eingestellten PDF-Dokument auf der Webseite des Kollegen, der die Entscheidung erwirkt und eingestellt hat. Nee, nee. Da fertigt man vom Dokument in mühevoller Arbeit eine Raubkopie und stellt den Text auf seine eigene Webseite. So das Tatmotiv und der Tathergang. Zum Beweis hier das Tatergebnis einer Hamburger Kollegin. Es gibt noch mehrere solcher raubkopierenden Kollegen, das eine Beispiel mag an dieser Stelle reichen.
Nette Werbung mit fremder Arbeit einer Hamburger Kollegin, so mein Eindruck. Und irgendwie auch eine Art Raub. Wenn es auch nur Raubkopien sind, ein bisschen Internetpiraterie durch Rechtsanwälte ist es schon.
Also, Liebe Internetpiratenkollegen, nur zur Erinnerung und nicht nur aus verletzter Eitelkeit: das ist gar nicht schön. Und nehmt zur Kenntnis, diese einstweilige Verfügung habe ich, Rechtsanwalt Ulrich Dost, erwirkt. Übrigens: es lohnt in diesem Fall nicht, sich mit fremden Federn zu schmücken: es war keine große Fachleistung, die dafür aufzubringen war. Aber nicht meinem Mandanten petzen! Für den bin ich der Größte. Und das soll auch so bleiben.
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Ich hab noch einen Koffer im Knast, den hol ich jetzt ab.
Ich sollte ja schon so manches für Häftlinge in und aus dem Knast schleppen. Bisher jedoch – zum Glück – hat jedoch noch keiner von mir erwartet, dass ich meinen Mandanten im Koffer mit raus nehmen soll.
In Mexiko herrschen da offensichtlich andere Erwartungen bei den Insassen vor.
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