Zickenkrieg der Staatsanwältinnen freut Strafverteidiger

Am 10. März 2011 wurde eine Strafanzeige erstattet, wonach  es im Zeitraum zwischen 1993 und 1994 zu mehreren schweren sexuellen Missbrauchsfällen an einem damals zwölfjährigen Kind gekommen sein soll.

Zwei Berliner Staatsanwältinnen stritten um die Frage, wer von ihnen denn nun eigentlich für die Sachbearbeitung zuständig sei. Und es ging heftig zur Sache, warum die eine meinte, die andere und die andere meinte, die eine sei zuständig. Die Akte ging mehrmals von Kämmerlein zu Kämmerlein.  Irgendwie einigten sie sich dann doch auf eine von beiden.

 

Doch das Wichtigste übersahen beide,  was den Strafverteidiger dann doch irgendwie freute, wie hier zu lesen ist.

Der waffenlose Strafverteidiger

Strafverteidigern steht nur dann eine Schusswaffe zu, wenn eine belastbare Gefährlichkeitsprognose vorliegt. Dies ist bei dem Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Fall, wenn der Anwalt wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und der Erwerb der Schusswaffe und Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn diese Voraussetzungen nachträglich wegfallen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.03.2012, OVG 11 N 30.12).

Der Deal im Strafverfahren.

Die Verständigung (Deal) im Strafverfahren ist seit 2009 in die Strafprozeßordnung aufgenommen worden. Zwischnzeitlich hat der BGH mehrfach die Möglichkeit erhalten sich zu dem neuen Rechtsinstitut der Verständigung zwischen Gericht, Strafverteidiger und Staatsanwaltschaft zu äußern.

Guttenberg ist zurück !

Hurra, Guttenberg ist zurück und das mit aller “Macht” ?

Spiegel online berichtet, dass die Saatsanwaltschaft Hof die Ermittlungen gegen Guttenberg ua. wegen des Verdachtes unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. §153 a StPO gegen Zahlung von 20.000 EUR eingestellt hat.  Jetzt kann ja sein neues Buch “Vorerst gescheitert” veröffentlicht werden. Hier soll es sich um ein “Interview-Buch” zwischen von Guttenberg und Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der “Zeit” handeln.

Berliner Polizei sucht gestohlene Bronzeskulptur

Pressemeldung der Berliner Polizei:

Tatzeit 9. Juni 2011; Tatort Atzpodienstraße in Lichtenberg

Ruhendes M _dchen 250x 250

Mit der Veröffentlichung eines Fotos erhofft sich die Polizei Berlin Hinweise auf den Verbleib einer Bronzeskulptur des Künstlers Karl Trumpf, die im Zeitraum vom 9. Juni bis 8. September dieses Jahres aus dem seit 1991 geschlossenen Stadtbad „Hubertusbad“ in der Lichtenberger Atzpodienstraße gestohlen wurde.


Titel: Ruhendes Mädchen mit Badekappe
Material: Bronze
Gewicht: ca. 100 kg
Maße: ca. 150 x 100 x 60 cm
Künstler: Karl Trumpf


Die Kriminalpolizei fragt:

Sachbearbeitende Dienststelle:

Der Polizeipräsident in Berlin
LKA 454
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin

Sachbearbeiter: KHK Schley

Tel.: (030) 4664 – 945403
Fax: (030) 4664 – 945499

Vorgangsnummer: 110921-1350-023295

BGH zur geteilten Beurteilung der Schuldfähigkeit

Bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung kommt es darauf an, ob der Täter aufgrund einer bestimmten psychischen Verfassung in der Lage war, einer konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein bestimmtes psychisches Störungsbild sich bei Begehung verschiedenartiger Straftaten jeweils unterschiedlich auswirken kann. Verwirklicht der Täter hingegen durch eine einheitliche Handlung zwei Tatbestände, so scheint dem Senat die Schuldfähigkeitsbeurteilung nicht teilbar zu sein (BGH vom 2.8.2011 – 3 StR 199/11).

1 Tag Knast in Malaysia = 2 Tage Knast in Deutschland

Entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts, der eine Anrechnung im Verhältnis von 1:1 als ausreichend angesehen hat, bestimmt der Senat das Verhältnis im Zweifel zugunsten des Angeklagten dahin, dass ein Tag der in Malaysia erlittenen Freiheitsentziehung zwei Tagen der Strafhaft entspricht (BGH vom 13. Juli 2011, 2 StR 179/11).

BGH: Ein Zungenkuss ist kein Beischlaf.

Ein “Zungenkuss” ist in der Regel keine dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne von § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB.

BGH, Beschluss vom 14. April 2011 – 2 StR 65/11

Deutscher Rechtsanwalt nicht auf internationale Hilfe der Staatsoberhäupter im Falle seiner Anklage in China angewiesen

Der Wunsch war, im Falle einer Anklage statt in der Kleinstadt Berlin doch lieber in der chinesischen Grosstadt Peking angeklagt zu werden. Das hatte ich ausdrücklich so in das weltweite Juristennetz Jurablogs gestellt.

Und nun folgt der Widerruf.

Berlin hat in letzter Minute unter Beweis gestellt, dass es rechtstaatlich denken und handeln kann. Ich will gar keine Straftat begehen. Und wenn ich doch böse sein sollte, so will ich nun doch in Berlin und nicht in Peking angeklagt werden. Mit der neuerlichen Entscheidung des Berliner AG Tiergarten ist mein Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt worden, wie hier nachzulesen ist.

Freispruch Kachelmann aufgehoben – die Abrissbirnen toben weiter

Wie hier erst jetzt bekannt geworden ist, wurde der Freispruch im Vergewaltigungsprozess gegen Kachelmann aufgehoben.  Die Ansicht des Kollegen Stadler, bei Kachelmann werde es  ”langsam lächerlich”, teile ich. Aber gerade nicht in seinem Sinne.  Wie es zu dem aufhebenden Urteil kam, wer daran beteiligt war und welche neuen Abrissbirnen weiter toben, ist hier zu erfahren.

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