Abschleppen im Halteverbot

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte sich vor Kurzem erneut zu den Voraussetzungen des Abschleppens eines Fahrzeuges, welches im örtlichen Geltungsbereich eines Halteverbotes stand, geäußert. Der klagende Halter hatte sich ohne Erfolg gegen den Kostenbescheid der Stadt gewandt.

New York

New Yorker Parkregime Bild O.Marson

VORSICHT ! BIKER !

Pressemeldung der Berliner Polizei:

Fahrerlaubnisbehörde untersagt das Radfahren

Wer mehrfach betrunken und bekifft Auto fährt, dem kann selbst das Führen eines Rades, wie vor kurzem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden hat, untersagt werden.

defektes Rad - Bild: O.Marson

Mit 240 durch`s Berliner Stadtgebiet.

Sich mit 240 km/h auf der Berliner Satdautobahn bei zugelassenen 60 Km/h erwischen zu lassen ist ja schon ärgerlich, vorallem dann, wenn man Inhaber eines Führerscheins auf Probe (Fahranfänger) ist.

DUMM GELAUFEN .

Berliner Polizei wiedermal mit einer Spitzenpressemeldung.

Autobahn ist für Testfahrt Nachmittags zu voll.

Die Berliner Polizei hat gestern einen 22-jährigen  Golf-Fahrer mit 151 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaft gestoppt, der auf Befragen angab, er hätte sich den Golf nur geliehen und wollte eine Testfahrt machen. Da es Nachmittags auf der Autobahn zu voll für eine “Testfahrt” sei, ist er auf die Marzahner Chaussee in Berlin-Hellersdorf ausgewichen (Pressemitteilung der Berliner Polizei vom 21.10.11).

Dafür muss man doch Verständnis haben. Bei den Nachwuchssorgen sollten wir frühzeitig der Jugend entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Die Reaktion des Polizeibeamten ist da echt ein bisschen kleinkariert.

Zu den Voraussetzungen beim Absehen vom Fahrverbot – AG Oranienburg

Das Gericht kann ausnahmsweise von der Anordnung eines Fahrverbotes bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße absehen, weil die Anordnung eines Fahrverbotes für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine Abwägung im Hinblick auf das Maß der Schuld des Täters und der mit dem Fahrverbot für den Betroffenen verbundenen Nachteile vorzunehmen. Allein der Umstand, dass die Nachteile das nach dem Gesetz vorausgesetzte  “durchschnittliche” Ausmaß übersteigen, rechtfertigt noch kein Absehen vom Fahrverbot ( OLG Brandenburg – 1 Ss (OWi) 60B/97).

Im vorliegenden Fall war jedoch die Schuld des Betroffenen als durchschnittlich anzusehen und … .

Bußgeldstelle ermittelt Fahrer über das Internet.

Mit den sog. Kennzeichenanzeigen haben ja die Verfolgungsbehörden so ihre liebe Not. So bleibt der Bußgeldstelle  oft nur darauf zu hoffen, dass der angeschriebene Halter den Fahrer mit Name und Anschrift benennt. Tut er dies jedoch nicht, muss sich die Bußgeldstelle anders behelfen. Meist wird dann ein Passfoto des Halters beim Einwohneramt angefordert, um das “Frontfoto” mit dem Passfoto vergleichen zu können. Nicht erfolgversprechend  ist jedoch diese Methode, wenn der eingetragene Halter eine Firma ist. Meinem Mandanten, Geschäftsführer einer GmbH, wurde jetzt zum Verhängnis, das  er im Internet mit seinem Konterfei und seinem Namen auf mehreren websites abgebildet ist. Die zuständige Mitarbeiterin der Bußgeldstelle hatte den Namen des Geschäftsführers der Halterin einfach in die Suchmaschine eingegeben und das Passende gesucht und gefunden.

Noch mehr Phantasie bei der Ermittlung des Fahrers entwickelte jedoch eine Bußgeldstelle in Bayern …

Besondere Zuständigkeitsregelungen für Verkehrs-OWi´s in Brandenburg

Es ist bekannt, dass nicht jeder an beliebiger Stelle Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgen darf. Grundsätzlich ist hierzu die Polizei befugt ( § 26 StVG).

Polizeiwagen

Polizeiwagen

Außerhalb von Autobahnen können hierzu unter bestimmten Voraussetzungen auch die Städte und Gemeinden befugt sein. Für die Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und die Befolgung von Lichtsignalanlagen existiert im Land Brandenburg eine besondere Zuständigkeitsregelung.

Demnächst Kennzeichnungspflicht für Fahrräder ?

Unter der Bürokratie in Deutschland leiden wir alle mehr oder weniger stark. Viele sprechen von notwendigem Bürokratieabbau und Verschlankung des Staats- und Verwaltungsapparates.

Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

All dies interessiert so manchen Hinterbänkler im Bundestag wenig, wenn man sich mal die Protokolle der letzten Plenarsitzung ansieht.

Zufällig bin ich auf der Suche nach einem ganz anderen Tagesordnungspunkt auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) in der Anlage 25 des Protokolls zur 119.Sitzung des Deutschen Bundestages  vom 6.7.2011 gestoßen.

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