Die Antragspflicht nach § 15a InsO und die Zahlungsstockung

Zur Antragspflicht nach § 15a InsO und dem Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung.
Mein Mandant, ein Geschäftsführer einer kleinen Baufirma, geriet in das Visier der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität, weil sein zuständiges Vollstreckungsgericht gemäß MiZi eine entsprechende Mitteilung über eine Reihe von Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Baufirma veranlasste.
Ein Beispiel für den Unterschied zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit.

Schreiben Sie einen Kommentar