Bürgermeister läßt sich zum Essen einladen – Ein Fall für die Staatsanwaltschaft
Bürgermeister wird der Vorwurf der Vorteilsnahme durch die Staatsanwaltschaft gemacht, weil er sich regelmäßig zu Geschäftsessen einladen ließ.
Auf Grund einer von uns vorgelegten Schutzschrift wurde das gegen den Bürgermeister eingeleitete Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Wie Sie hier lesen können ist die Materie für den juristischen Laien kompliziert, trocken und regt den Appetit nicht an. Für Bürgermeister und andere Amtsträger können Geschäftsessen aber einen strafrechtlichen Nachgeschmack entwickeln. Versuchen Sie ihn los zu werden, in dem Sie rechtzeitig Strafverteidiger zur Neutralisierung des strafrechtlichen Nachgeschmacks beauftragen.
Weitere Informationen zur Vorteilsannahme finden Sie hier.
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Oliver
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Marson, Rechtsanwalt in Berlin
Kategorie(n): Strafrecht
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