Ab Juli Alkoholtester in Frankreich vorgeschrieben

Ab Juli 2012 muss in Frankreich in allen Kraftfahrzeugen ein Alkoholtester mitgeführt werden. Darauf wies der ADAC in seinem Mai-Heft  Deutsches Autorecht (DAR 5/12,298) hin. Zulässig sind sowohl Einwegtests, elektronische Atemalkoholmessgeräte als auch elektronische Alkohol-Wegfahrsperren in Kraftfahrzeugen.

Bild O.Marson

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