Ab Juli 2012 muss in Frankreich in allen Kraftfahrzeugen ein Alkoholtester mitgeführt werden. Darauf wies der ADAC in seinem Mai-Heft Deutsches Autorecht (DAR 5/12,298) hin. Zulässig sind sowohl Einwegtests, elektronische Atemalkoholmessgeräte als auch elektronische Alkohol-Wegfahrsperren in Kraftfahrzeugen.
