Bußgeldstelle verweigerte Herausgabe der Messdaten. Die Antwort des Gerichtes lautet: Der Verteidiger des Betroffenen hat einen Anspruch auf Übersendung der Messdaten im Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Der Fall.
Rechtsanwälte und Strafverteidiger aus Berlin
Ein Blog der Rechtsanwälte Oliver Marson & Dr. Uwe Ewald
Bußgeldstelle verweigerte Herausgabe der Messdaten. Die Antwort des Gerichtes lautet: Der Verteidiger des Betroffenen hat einen Anspruch auf Übersendung der Messdaten im Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Der Fall.