Anklage gegen Kachelmann wegen Mord wäre nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden

Hypothese: Dem Kachelmann hätte ich eher eine Anklage wegen Mord statt wegen Vergewaltigung gewünscht. Aber nicht in Mannheim, sondern in Berlin.  Denn ich bin gewiss, dass die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden wäre. Ein Beschluss einer „Berliner Blutkammer“ habe ich, obwohl schon alt, nun eingestellt. Sie soll meine Hypothese belegen. In jedem Fall belegt sie, dass nicht alle Richter phantasieren wie die in Mannheim (ich berichtete). Es gibt eben auch sauber subsumierende Richter, die der Staatsanwaltschaft gründlich die Leviten lesen.

1 Gedanke zu „Anklage gegen Kachelmann wegen Mord wäre nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden“

  1. Spätestens mit der Einführung einer Strafnorm hin-
    sichtlich einer Vergewaltigung in der Ehe (StGB) sollte jedem fachkundigen Betrachter und dazu gehören mit Sicherheit auch Richter und Staatsanwälte klar sein, dass der Prozeß gegen den Kachelmann überhaupt nnicht eröffnet werden durfte. Am Ende möchte ich nur mal wissen was für Kostennoten hin und her gewechselt werden. Außer Spesen nichts gewesen! Na, wir haben es ja!

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