Vor Monaten berichtete ich über die gelegentliche Dumpfdreisigkeit von Staatsanwälten und über einem Befangenheitsantrag gegen eine Vorsitzende einer Jugendstrafkammer. Wer nun meint, ich könnte nach Ablauf von fast drei Monaten über die Entscheidung zu dem Befangenheitsantrag berichten, hat sich – wie ich – getäuscht. Immerhin ging nach sechs Wochen eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ein, das ist aber nun auch schon wieder Schnee vom vergangenen Jahr. Die Sprachlosigkeit der für befangen erklärten Richterin scheint sie zugleich unfähig gemacht zu haben, eine Dienstliche Stellungnahme abzufassen und zuzuleiten. Irgendwie erinnert das an die Produktionsabläufe einer Champignonzucht: alle Vorgänge laufen im Dunkeln ab. Und doch braucht ein Champignon länger, bis sein heller Kopf aus dem Boden schießt und abgeschnitten wird als die erhellende Erkenntnis einer Richterin, sich nicht befangen zu fühlen und das mit einem Satz zu Papier zu bringen. Ob ich ihr ein Erklärungsmuster zukommen lasse? Oder was raten mir die Kolleginnen und Kollegen?
Total dreist und so!