Beitragsprüfung durch Rentenversicherung und Zoll

Arbeitsstrafrecht
RA Marson

Das Ergebnis einer Beitragsprüfung können nicht nur neue Beitragsbescheide der Sozialkassen, sondern auch das Arbeitsstrafrecht auf den Plan rufen.
Den Rentenversicherungsträgern obliegt die nachträgliche Prüfung der Beitragsentrichtung an die Sozialversicherungsträger.  Zum Prüfungsumfang  gehören u.a.  die Einhaltung der Meldepflichten, die Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen, die Behandlung von beitragspflichtigen Arbeitsentgelten und die Berechnung und Zuordnung von Beiträgen nach den Lohnunterlagen und Beitragsnachweisen.
Im Rahmen dieser Beitragsprüfungen in den Unternehmen arbeitet die Deutsche Rentenversicherung eng mit dem Zoll zusammen.
Zu den Formen des Arbeitsstrafrechtes.

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