Berlin geht gegen Straßenkünstler vor und verfolgt sie mit den Mitteln der Gewerbeordnung und des Berliner Straßengesetzes. Das gewerbsmäßige Betreiben von mobilen Ständen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erfordert mindestens den Besitz einer Reisegewerbekarte und einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Berliner Straßengesetz. Wer sich daran nicht hält, muss mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann sogar eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume gerechtfertigt sein, wie das Landgericht Berlin in einem solchen OWi-Verfahren bestätigt hat. Lesen Sie hier weiter.