Sich mit 240 km/h auf der Berliner Satdautobahn bei zugelassenen 60 Km/h erwischen zu lassen ist ja schon ärgerlich, vorallem dann, wenn man Inhaber eines Führerscheins auf Probe (Fahranfänger) ist.
Rechtsanwälte und Strafverteidiger aus Berlin
Ein Blog der Rechtsanwälte Oliver Marson & Dr. Uwe Ewald
Sich mit 240 km/h auf der Berliner Satdautobahn bei zugelassenen 60 Km/h erwischen zu lassen ist ja schon ärgerlich, vorallem dann, wenn man Inhaber eines Führerscheins auf Probe (Fahranfänger) ist.
Typisch Blödheit eines Fahranfängers. Die Straße hätte jeder erfahrene Fahrer mit 300 genommen. Da streikt das Messgerät und mancher Beamte kann so eine Zahl auch nicht erfassen.