Fährt ein Radfahrer mit 1,7 Promille und mehr, riskiert er seine Fahrerlaubnis. Bei Radfahrern geht man im Allgemeinem ab einem Blutalkoholwert (BAK) von 1.7 Promille von einer absoluten Fahruntauglichkeit aus, so dass der Tatbestand der Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB erfüllt ist. Wird der Radfahrer deswegen rechtskräftig verurteilt, muss er mit Post von der Führerscheinstelle rechnen, die ihn auffordert, einen MPU (im Volksmund Idiotentest) zu machen. Wird das Gutachten nicht der Führerscheinstelle vorgelegt oder fällt es negativ aus, zieht die Führerscheinstelle den Führerschein auf dem Verwaltungsweg ein.
(VGH München vom 8.2.2010 – 11 C 09.2200 – ).
RA Oliver Marson
Richtig! ……..und diesen MPU-Test darf man dann vor dem Prof. Dr. Sp…… von der Uni-Erlangen machen……….
Wenn Sie meine HP anklicken, sehen Sie, wie die Psychiatrische Akademie arbeitet. Besonders die Dr. Claudia Scheuermann, die erstens, keine Akte lesen kann – dafür aber sehr gut Rechnungen schreiben kann. Übrigens, in der gleichen Sache wurden die Vorgeschichte-Akten, bei den psychiatrischen Akademikern von Kutzenberg (Hochfranken bei Bayreuth), gleichfalls verwechselt.
Viel Spass >> Gutachten der Uni-Erlangen.