Bußgeld droht, wer mit Blitzer-App fährt.

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte) § 23 Abs. 1b StVO.
Wer eine „Blitzer-App“ auf seinem im Auto mitgeführten Smartphone betriebsbereit hält, riskiert ein Bußgeld.
Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des OLG Celle (DAR 2015, 705) ist der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b StVO erfüllt, wenn …

1 Gedanke zu „Bußgeld droht, wer mit Blitzer-App fährt.“

  1. Das wusste ich echt lange Zeit nicht. Mein Bruder wurde allerdings letztens erwischt und hat einen Anwalt dazu eingeschaltet. Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie das am Ende ausgeht.

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