Computersabotage ist ein Unterfall der Sachbeschädigung und stellt die Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung einer Datenverarbeitung von Datenanlagen oder Datenträgern durch unbefugte Dritte unter Strafe. Der Tatbestand der Datensabotage aus dem IT-Strafrecht ist in § 303b StGB geregelt. Es drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren.
Der Angriff auf elektronische Daten umfasst jede Form des unerlaubten Versuchs, sich Zugang zu Daten zu verschaffen, um sie zu kopieren, zu kontrollieren, zu beeinflussen oder missbräuchlich zu nutzen. Ziel des Täters ist bei der Datensabotage vorhandene Daten und/oder Systeme dauerhaft zu stören, zu verändern, zu blockieren und Informationen zur falschen Zeit oder am falschen Ort wieder einzuspielen oder zu filtern.
Ein Fall zur Computersabotage – Unternehmen wird von Cyberkriminellen erpresst