Zum Übergang von analoger zu digitaler Informationsverarbeitung im Erkenntnisverfahren
Seit vielen Jahren wurden die Grundlagen für eine Cyber-Polizei geschaffen, deren digitale Ermittlungsergebnisse vor Gericht zum Beweis der Anklage vorgebracht werden. „Waffengleichheit“ und „faires Verfahren“ erfordern zum Schutz der Interessen von Beschuldigten die Überprüfung der polizeilich vorgelegten digitalen Beweise. Diese Überprüfung ist umso mehr erforderlich, da die Verarbeitung digitaler Spuren hohe Risiken in Bezug auf Fehlerquellen und einseitig-belastende Interpretationen aufweisen können.
Cyber-Strafverteidigung ist die Antwort auf diese Entwicklung ………….