Das beA startet heute nicht – ein zweiter BER auf Kosten der Anwaltschaft ?
Mitteilung des Deutschen Anwalt Verein vom 29.9.2016 :
Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat gestern in einem weiteren Eilverfahren gegen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zugunsten der BRAK entschieden. Allerdings kann das beA heute trotzdem nicht starten. Zwar ist die Rechtsverordnung zum beA in Kraft getreten. Doch noch muss sich die BRAK an die bereits im Juni erlassenen einstweiligen Anordnungen des AGH Berlin halten. Danach darf die BRAK kein empfangsbereites Postfach für den jeweiligen Antragsteller einrichten. Da eine individuelle Freischaltung des beA in der Konzeption nicht vorgesehen ist, verhindern die einstweiligen Anordnungen den Start des beA insgesamt. Die vollständige Meldung finden Sie auf unserem Angebot digitale-anwaltschaft.