Das Recht auf einen Strafverteidiger hat jeder ab der ersten Stunde

Das Recht auf einen Strafverteidger hat jeder Beschuldigte ab der ersten Stunde. Ab wann kann ich einen Strafverteidiger hinzuziehen?
Bereits zur ersten Vernehmung durch die Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden hat der Beschuldigte das Recht, einen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen oder sich durch ihn vertreten zu lassen. Die Vernehmungsbeamten haben die Pflicht, den zu Vernehmenden auf sein Recht der Hinzuziehung eines Strafverteidigers hinzuweisen.
Lesen Sie hier weiter.