Das Strafrecht mag kein Glücksspiel

Das Strafrecht stellt die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspieles unter Strafe.
Die öffentliche Zugänglichmachung von Spielen um Vermögenswerte (Glücksspiel) unterliegt in Deutschland der staatlichen Verfügungsgewalt in Form des Glückspielmonopols. Ziel des staatlichen Glückspielmonopols soll vornehmlich die Bekämpfung der Wett- und Glücksspielsucht, sowie die Eindämmung von kriminellen Begleiterscheinungen sein.
Was ist ein Glücksspiel ?

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