Das Verkehrsstrafrecht mit neuer Seite

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin ist die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren sowie die Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen.
Egal ob Sie zu schnell gefahren sind oder vielleicht unter Alkoholeinfluss. Sind Sie von der Polizei erwischt worden, müssen Sie mit einer ordnungs- oder strafrechtlichen Verfolgung rechnen, die für einen Kraftfahrer unangenehme Folgen haben kann. Bevor Sie sich gegenüber der Polizei zum Vorwurf äußern, sollten Sie mich zu Rate ziehen.
Ich rechne, auf Wunsch meiner Mandanten, auch direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Haftpflichtversicherungen haben kein Interesse an der Hinzuziehung eines Anwaltes durch den Geschädigten zum Zwecke der Schadensregulierung, da durch die Inanspruchnahme eines Anwaltes Mehrkosten entstehen und dieser sich im Intresse seines Mandanten für eine zeitnahe und sachgerechte Regulierung des Unfallschaden und die Durchsetzung aller Schadenersatzpositonen aus dem Verkehrsunfall einsetzt und sie notfalls auch gerichtlich durchsetzt.
Der überwiegende Teil der Unfallschäden wird fiktiv reguliert. Kennen Sie die aktuelle Rechtslage zur fiktiven Schadensabrechnung, der Erstattung von Mietwagenkosten, der Berechnung von Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden? Welche Ansprüche Ihnen als Unfallgeschädigter wirklich zustehen, weiß meist nur der Fachmann. So mancher verschenkt viel Geld, nur weil er der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vertraut hat.
 

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