Deutscher Rechtsanwalt nicht auf internationale Hilfe der Staatsoberhäupter im Falle seiner Anklage in China angewiesen

Der Wunsch war, im Falle einer Anklage statt in der Kleinstadt Berlin doch lieber in der chinesischen Grosstadt Peking angeklagt zu werden. Das hatte ich ausdrücklich so in das weltweite Juristennetz Jurablogs gestellt.
Und nun folgt der Widerruf.
Berlin hat in letzter Minute unter Beweis gestellt, dass es rechtstaatlich denken und handeln kann. Ich will gar keine Straftat begehen. Und wenn ich doch böse sein sollte, so will ich nun doch in Berlin und nicht in Peking angeklagt werden. Mit der neuerlichen Entscheidung des Berliner AG Tiergarten ist mein Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt worden, wie hier nachzulesen ist.

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