Sachverständiger läßt sich nach einem Verkehrsunfall vom Geschädigten seine Sachverständigenkosten abtreten, um sie dann gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers direkt geltend machen zu können.
Hierzu benutze der Sachverständige ein Formular, dass, wie der BGH entschieden hat, nicht wirksam ist. Lesen Sie hier weiter.
1 Gedanke zu „Die Abtretung von Sachverständigenkosten kann unwirksam sein“