Die Richterschaft als Schweinesystem bezeichnet

In einem Prozeß vor dem Verwaltungsgericht hatte ein Anwalt die Richterschaft des Gerichtes als „Schweinesystem“ bezeichnet.
Entspricht die Verwendung des Begriffes „Schweinesystem“ für die Bezeichnung der Richterschaft eines Verwaltungsgerichtes dem Sachlichkeitsgebot eines Anwaltes?

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