Die Gläubigerbegünstigung verfolgt eine möglichst gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger eines Unternehmens im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Die Gläubigerbegünstigung gehört daher zu den Insolvenzstraftaten und stellt die einseitige Bevorzugung einzelner Gläubiger durch Befriedigung der Ansprüche unter Strafe.
Strafbarkeitsvoraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder die Abweisung des Eröffnungsantrages mangels Masse. Der Täter muss…… – Lesen Sie hier weiter.