Die strafbare Gläubigerbegünstigung in der Unternehmenskrise

Die Gläubigerbegünstigung verfolgt eine möglichst gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger eines Unternehmens im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Die Gläubigerbegünstigung gehört daher zu den Insolvenzstraftaten und stellt die einseitige Bevorzugung einzelner Gläubiger durch Befriedigung der Ansprüche unter Strafe. Lesen Sie hier weiter.

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