Diebstahl des richtigen Gegenstands ist strafbar, kann aber schützen

Wie die Badische Zeitung meldete, ist in Wiesental eine mobile Radarfalle unbemerkt von den Polizeibeamten mitten im Einsatz entwendet worden.
Nun stellt sich die Frage, wie das eigentlich geht. Da auszuschließen ist, dass das Gerät entlaufen ist, dürfte feststehen: das Ding wurde geklaut, man nennt das auch Diebstahl. Und bei der Suche nach dem möglichen Motiv  kommt man schnell auf den Täterkreis: ein Fahrzeugführer, der „geblitzt“ wurde, hat sich vor den  Folgen wie Fahrverbot, Punkte und Geldzahlungen an den Staat schützen wollen. Wie man sieht, kann Diebstahl auch schützen, jedenfalls solange man nicht erwischt wird. Empfehlenswert ist es dennoch nicht.

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