Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft hat ihren Zweck erfüllt
Ich berichtete über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Staatsanwalt. Nun ist die Antwort da.
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Über dieses Blog
Dieses Blog ist eine Informationsquelle zu Rechtsfragen des Straf- und Verkehrsstrafrechts.
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.
Wir, die Rechtsanwälte Ulrich Dost und Oliver Marson in Berlin-Charlottenburg, werden bemüht sein, etwas gegen das Nichtwissen zu tun.
Auch Anwälte wissen längst nicht alles, lernen ständig dazu, auch wenn mancher von ihnen das nicht gerne eingesteht. Aber wir gestehen es ein und wollen deshalb auch von Ihnen, den juristischen Laien lernen. Deshalb ist uns daran gelegen von Ihnen zu erfahren, welche Erfahrungen Sie mit Behörden, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht gemacht haben. Sie können dieses Blog auch gern als Kummerkasten ansehen. Schreiben Sie uns von Ihren Erfahrungen und kommentieren Sie unsere Beiträge.
Wir freuen uns auf einen Austausch an Wissen, Nichtwissen, Erfahrungen und Gedanken.
Ulrich Dost und Oliver Marson
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Dienstaufsichtsbeschwerde, die (f.) – deshalb: ihren Zweck.
Im Übrigen ist zu bezweifeln, dass Sie die Akten jetzt bekommen, bevor das LKA sie angelegt hat. Und dass Sie sie bekommen, nachdem das LKA sie angelegt hat, hatte Ihnen die StA doch vorher schon gesagt.
Das hat der LOStA also klasse hinbekommen: Sie geben fortan Ruhe, ohne dass in der Sache irgendetwas anders gemacht werden muss, als es sowieso gemacht worden wäre.
Stimmt, alles nicht auszuschließen. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Akten nun kommen. Denn es ist mir mitgeteilt worden, bis wann sie vorliegen.