Die CDH (Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.) hat eine Petition eingereicht und bittet den Deutschen Bundestag, die 1 %-Regelung für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von Geschäftswagen zu überprüfen und gegebenenfalls § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dahingehend zu ändern, dass anstelle des KFZ-Bruttolistenpreises auf den ortsüblichen Marktpreis abgestellt wird. Bekanntermaßen entspricht der Listenpreis nicht mehr dem tatsächlichen Preis, zu dem Händler Fahrzeuge verkaufen.