Heute musste ich mal einen Kollegen vor dem Berliner Arbeitsgericht vertreten und feststellen, dass auch dort interessante Fragestellungen erörtert werden. In dem vor meinem stattfindenden Gütetermin ging es um eine arbeitgeberseitig ausgesprochene fristlose Kündigung. Hintergrund war die vom Arbeitgeber behauptete Beleidigung des Arbeitnehmers gegenüber dem Chef mit den Worten: „Sie sind ein Lügner!“. Auf Befragen des Gerichtes meinte der Arbeitnehmer, lediglich gegenüber dem Geschäftsführer gesagt zu haben : “ Das ist eine Lüge !“. Daran entspann sich ein heftiger Disput der Parteien, ob es sich hierbei um eine ehrenrührige Äußerung handelt. Es könne sich jedoch um keine ehrenrührige Äußerung handeln, wenn sie stimmt. Dazu, so die Richterin, müsse man dann vermutlich zu einer umfangreichen Beweisaufnahme schreiten. Dies wollten wohl beide Parteien nicht und schlossen einen Vergleich mit dem beide Seiten ihr Gesicht wahren.
Schade, meine Sache war wesentlich profaner.