Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin gegen Google
Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google. Es sah eine Mitverantwortung bei Google für beleidigende und verleumderische Äußerungen, die ein unbekannt gebliebener Dritter über einen Mandanten im Netz verbreitet hatte. Der Beschluß zum Nachlesen hier.
Geschrieben am 24.06.2011 von Ulrich Dost, Rechtsanwalt in Berlin
Kategorie(n): Presserecht
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