Einstweilige Verfügung gegen Google als Anlass für Raub und Internetpiraterie durch Rechtsanwälte

Für einen Mandanten habe ich kürzlich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin gegen Google erwirkt. Und ich berichtete darüber sowohl im Blog, als auch auf der Webseite, auf der auch der Gerichtsbeschluss eingestellt wurde. Und die Folge: der Beitrag und die Entscheidung erfreuten sich vieler Leser, das Interesse war breit.  So weit, so schön.
Auch schön ist, wenn plötzlich auf anderen Rechtsanwalt-Webseiten die einstweilige Verfügung im Wortlaut erscheint.
Gar nicht mehr schön, wenn dann Rechtsanwalt XYZ dies in einer Art tut, die beim Besucher seiner Webseite offensichtlich den Eindruck vermitteln (soll),Rechtsanwalt XYZ habe die einstweoilige Verfügung erwirkt. Deshalb verlinkt man nämlich nicht zu dem eingestellten PDF-Dokument auf der Webseite des Kollegen, der die Entscheidung erwirkt und eingestellt hat. Nee, nee. Da fertigt man vom Dokument in mühevoller Arbeit eine Raubkopie und stellt den Text auf seine eigene Webseite. So das Tatmotiv und der Tathergang.  Zum Beweis hier das Tatergebnis einer Hamburger Kollegin.  Es gibt noch mehrere solcher raubkopierenden Kollegen, das eine Beispiel mag an dieser Stelle reichen.
Nette Werbung mit fremder Arbeit einer Hamburger Kollegin, so mein Eindruck. Und irgendwie auch eine Art Raub. Wenn es auch nur Raubkopien sind, ein bisschen Internetpiraterie durch Rechtsanwälte ist es schon.
Also, Liebe Internetpiratenkollegen, nur zur Erinnerung und nicht nur aus verletzter Eitelkeit: das ist gar nicht schön. Und nehmt zur Kenntnis, diese einstweilige Verfügung habe ich, Rechtsanwalt Ulrich Dost, erwirkt. Übrigens: es lohnt in diesem Fall nicht, sich mit fremden Federn zu schmücken: es war keine große Fachleistung, die dafür aufzubringen war. Aber nicht meinem Mandanten petzen! Für den bin ich der Größte. Und das soll auch so bleiben.

33 Gedanken zu „Einstweilige Verfügung gegen Google als Anlass für Raub und Internetpiraterie durch Rechtsanwälte“

    • Aber Lieber Kollege, „Schlitzohren“ genießen bestimmt Minderheitenschutz. Die können wir doch nicht so einfach platt machen, in dem wir sie in den Ruin treiben. Aber Ihre klaren Worte gefallen mir.

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  1. Eine Gerichtsentscheidung genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, Urheber ist das Gericht. Da soll es eine Raubkopie oder Internetpiraterie sein, diese zu zitieren – und dann auch noch zu Lasten eines Nicht-Urhebers? Absurd! Ach so, wohl nur die blutjungen Internetneulinge kämen auf die Idee, eine durch Rechtsanwälte zitierte Entscheidung sei auch auf deren Mist gewachsen und nicht nur ein Entscheidungs-Ticker.

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    • @soma…:Es hat auch niemand inm dem Beitrag behauptet oder behaupten wollen, dass eine Gerichtsentscheidung urheberrechtlichen Schutz genießt. Und eine Subsumtion der Begriffe „Internetpiraterie“ und „Raubkopie“ war auch nicht Ansinnen des Beitrags. Mann, warum gibt es Juristen, die immer alles nur juristisch lesen, verstehen und kommentieren müssen. Das Leben ist bunt, aber eben nicht nur juristisch zu verstehen. Wäre es nur juristisch, wäre das Leben grau, sehr grau sogar.

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  2. Sicherlich ärgerlich, aber die Entscheidung kann doch jeder wiedergeben. Raubkopie? Wenn, dann „gehört“ die Entscheidung sicherlich dem Gericht. Und selbst da könnte nichts dagegen haben, § 5 Abs. 1 UrhG.

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  3. Werte Kollegen,
    Ich verstehe Ihre Aufregung nicht.
    Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit habe ich zahlreiche Entscheidungen erwirkt, welche zum Teil kontrovers diskutiert wurden.
    Natürlich freue ich mich, wenn mein Name im Zusammenhang eines „meiner“ Urteile genannt wird, erwarte dies aber nicht.
    Urteile genießen keinen urheberrechtlichen Schutz und dürfen daher ohne Verlinkung / Hinweis oder ähnliches verwendet werden.
    Ganz im Gegenteil, die Veröffentlichung eines umgeschwärzten Urteils kann sogar eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen.
    http://www.presserecht-aktuell.de/ein-ungeschwaztes-urteil-verletzt-das-personlichkeitsrecht/
    Daher anonymisiere ich immer Urteile, wenn ich diese einstelle.
    Man weiß ja nie, was für ein Schlitzohr von Kollege sich auf den Schlipps getreten fühlt…
    Mit besten kollegialen Grüßen
    Tim Hoesmann

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    • Ich bin nicht aufgeregt. Eher unangenehm berührt. Denn ich gehe auch auf Entscheidungen ein, die nichts mit mir zu tun haben. Aber ich käme dabei nicht im Ansatz auf den Gedanken, dann nicht auf die Quelle hinzuweisen.

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  4. Die „Quelle“ einer gerichtlichen Entscheidung dürfte unstreitig das Gericht sein. Nicht der Kollege, auf dessen Veranlassung hin sie ergangen sein mag. Ich kann an der konkreten Vorgehensweise besagter Kollegin (die übrigens nicht aus Hamburg ist), absolut nichts Verwerfliches, ja nicht einmal etwas Unübliches feststellen. much a do about nothing also.
    Mich würde viel eher mal interessieren, ob die Verfügung inzwischen überhaupt vollzogen wurde…

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  5. Wow. Da schafft es eine Kollegin, ein PDF durch eine OCR zu jagen, wodurch ihre Seite in Google (!) nachher besser gefunden wird als Ihre (!) Seite.
    Das ist aber auch böse! Verdammte Axt! Wie wäre es wohl gelaufen, gleich beim ersten Artikel erstens ein durchsuchbares PDF oder den Text inline und zweitens einen Kommentar der über „Gericht XYZ hat eine EV gegen Google erlassen“ hinaus geht, zu posten?
    Dann würden die lieben Kollegen nämlich auf Ihren Beitrag verlinken und nicht auf die böse Kollegin.
    Also: Chancen erkennen, Chancen verwerten. Das nächste mal klappts besser!

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  6. Das Verhalten von Kollegen bei anderen die Urteile „zu klauen“ ist weder urheber- noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden. Von der Diskusion über Entscheidungen der Gerichte lebt schließlich auch dieser Blog ein Stück weit. Es zeugt jedoch von schlechtem Geschmack der Kollegen, die auf ihrer Seite so tun, als hätten sie das Urteil erstritten. Die einstweilige Verfügung um die es hier geht, hat RA Dost erstritten und als Erster veröffentlicht. Wenn ich Sie dann auch auf meiner Seite veröffentliche und kommentiere, muss ich nicht unbedingt angeben wo ich sie her habe, aber so tun als ob es „meine“ Entscheidung ist, ist schlechter Stil.

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  7. Naja, wenn mal eine Gerichtsentscheidung kommen sollte, die nicht so entspannt verlaufen ist, dann kann so ein Drängen auf die Prozessteilnahme auch nach hinten los gehen. 🙂
    Durchaus zum guten Ton gehört mE aber schon auf die Quelle der Entscheidung zu verweisen, wenn diese nicht über die üblichen Kanäle (Juris, PM, etc.) kommt.

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  8. @Marson. Kann ich nicht nachvollziehen. Wo bitte hat Ihre Kollgin das getan? Wo hat Sie den Eindruck erweckt, Sie habe die Entscheidung erwirkt?
    Alles ürbige wurde bereits vorher gesagt.
    Zum ersten Mal von Ihrer Kanzlei gehört und gleich einen schlechten Eindruck bekommen …

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  9. Sehr geehrter Herr Dust, 1992 hat gerade angerufen, ich soll Ihnen ausrichten: „Das ist mein Bild! Nur angucken, nicht herunterladen.“
    Mit freundlichem Gruß,
    Hein vonnöten

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  10. Zitat: „Zum ersten Mal von Ihrer Kanzlei gehört und gleich einen schlechten Eindruck bekommen …“
    Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen, schlechte PR für diese Kanzlei, vor allem, da diese Thematik nun weit im Netz verbreitet wurde.

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  11. „Übrigens: es lohnt in diesem Fall nicht, sich mit fremden Federn zu schmücken: es war keine große Fachleistung, die dafür aufzubringen war.“
    Alles andere hätte mich auch echt überrascht.

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  12. Unsinn. Man verlinkt unter Umständen deswegen nicht, weil man als Seitenbetreiber nicht die Kontrolle über Dateien auf fremden Internetseiten hat. Würde ein Link auf das PDF gesetzt, läuft der Link ins Leere, sobald der Verweis vom Seitenbetreiber geändert wird. Bei einem möglicherweise relevanten Urteil schlecht, weil dann alte Links ständig überprüft werden müssten.
    Da ist es sinnvoll, eine Kopie auf dem eigenen Server/auf selbst genutztem Webspace abzulegen. Was die urheberrechtliche Relevanz angeht, wurde ja bereits alles gesagt.

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  13. „Kategorie(n): Amüsante Justiz“
    ich glaube, das sagt alles und erzeugt bei mir den eindruck, daß das eine gut gemachte satire sein soll, allerdings (fast) alle es „nur juristisch lesen, verstehen und kommentieren“.
    ja, „das leben ist bunt“ – jetzt hat es einen farbklecks mehr
    Ente (kein jurist, nur juristisch interessiert)

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  14. Irgendwie kommt man immer zu dem Thema „Fachgebiet“. Es verwundert schon etwas wenn ein Presse- und Strafrechtler – gekränkt in seiner Eitelkeit – eine im grünen Bereich doch bekannte Kanzlei anschwärzt. Sind die üblichen Seiten der im Internet häufig und für Kollegen gut informierend publizierenden Kanzleien (Damm & Partner, Dr Bahr und so weiter) nicht bekannt ? Dort sind derartige Texte üblich….
    Aber der Streisand-Effekt hilft auch hier, wie die Antwort der betreffenden Kanzlei zeigt.

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  15. Möchte mal als Laie hier was einwerfen. Mit Erstaunen lese ich die „Anmerkungen“ der Kollegen und stelle fest, genauso niedrig wie in jedem Forum – so wie die Deutschen sich heute allgemein zeigen.
    Als Höhepunkt von dummen Geschwätz empfinde ich die Bemerkung: “ das erste mal von der Kanzlei gehört … usw.
    Ich dachte immer RA’s sind im Verstehen, Beurteilen und Kommentieren besser als der deutsche Durchschnitt. Hab mich wohl geirrt! So nun kann der Rechtschreibloberlehrer wieder ran.

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  16. Eine im Namen des Volkes ergangene Entscheidung darf wohl jeder kopieren und ins Internet stellen. Wer dabei so tut, als wäre es seine erstrittene Entscheidung, schmückt sich mit fremden Federn und das ist nicht die feine Art. !
    Wenn aber ein Robenverkäufer dem anderen seine Werbetexte per Copy&Paste klaut, so sollte das ein klarer untersagbarer Fall sein. Ist aber leider nicht immer so: http://www.roben-shop.de/blog/2011/06/15/lg-stuttgart-erlaubt-textklau-unter-direkten-mitbewerbern/

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  17. Leute, ich denke es reicht hier. Der Herr hat sicher verstanden, dass er etwas überreagiert hat. lasst das Thema somit sein. es gibt viel interessanter Themen wie zb panzerverkauf an Saudi oder Diätenerhöhung der lieben schwerarbeitenden Politiker. Also genug von dem leidigen Thema. jeder Mensch macht mal ein Fehler, da wo Menschen sind passiert das nunmal. aus Fehlern lernt man ja auch.

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