
Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt eine Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf auf, in der der Angeklagte unter anderem wegen Untreue in 33 Fällen verurteilt wurde. Der Angeklagte überwies verschiedene Geldbeträge vom Geschäftskonto der GmbH, für die er als faktischer Geschäftsführer tätig war, auf sein privates Konto, ohne dass die GmbH hierfür eine adäquate Gegenleistung erhalten hat.
BGH vom 30.08.2011 (BGH 3 StR 228/11) zur Verurteilung wegen Untreue. Lesen Sie hier weiter.