Fast zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung, so das Urteil eines bayerischen Amtsgerichts für einen Physiotherapeuten. Ihm wurde Abrechnungsbetrug vorgeworfen. Der Verurteilte bat uns ihn in der Berufung zu verteidigen. Das Rechtsmittel der Berufung hatte Erfolg und führte zu einer Bewährungsstrafe. Lesen Sie hier weiter.