In einem Interview gegenüber dem ZDF wird Ex-Landwirtschaftsminister Friedrich mit den Worten zitiert: „Es war meine Pflicht, das zu machen – ich kann das gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist„.
Offensichtlich bin ich ein Winkeladvokat oder Rechtspositivist, denn der Umstand, dass er mit seiner Mitteilung an unbefugte Dritte (und dies waren zum damaligen Zeitpunkt andere Abgeordnete) u.U. die Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Edathy behindert (§ 258 StGB) oder einen Geheimnisverrat (§353b StGB) begangen haben könnte, scheint dem Herrn Friedrich nicht in den Sinn zu kommen.
Es ist doch kein Zufall, dass noch vor offiziellem Bekanntwerden der von der Staatsanwaltschaft Hannover eingeleiteten Ermittlungsverfahren und den durchgeführten Hausdurchsuchungen Festplatten im Hause Edathy zerstört wurden und der Dienstlaptop des Abgeordneten gestohlen wurde, der Herr Abgeordnete abtauchte und sich krank meldete.
Das sind für meinen Geschmack zu viele Zufälle. Es liegt nach meiner Meinung auf der Hand, dass die Information über das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Verbreitung von Kinderpornographie auch den Abgeordneten Edathy – auf welchem Wege dann auch immer – noch vor den Hausdurchsuchungen erreichte.
Es wird langsam Zeit, dass auch gegen Friedrich ein Ermittlungsverfahren gerade wegen dieses Verhaltens als damaliger Bundesinnenminister eröffnet wird. Vielleicht kapiert er dann mal endlich, dass er sich rechtsstaatswidrig verhalten haben könnte.