Fahrerlaubnisentzug bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Fahrerlaubnisentzug bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vermeiden – Aber wie?
Hier ein Tipp:
Verursacht ein Kraftfahrer einen Unfall und entfernt er sich anschließend unerlaubt vom Unfallort (§142 StGB), so droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn dem anderen Unfallbeteiligten ein bedeutender Schaden entstanden ist (§ 69 (2) Ziffer 3 StGB). Die Berliner Strafgerichte gehen z.Z. von einem bedeutenden Schaden ab 1.300 EUR aus.
Dieser Betrag wird häufig schon bei kleinen Kratzern oder Beulen überschritten, wenn der Kostenvoranschlag den Austausch und die Neulackierung beinhaltet. Damit droht dem Unfallverursacher auch bei kleinen Schäden ein monatelanger Führerscheinentzug.
In den letzten Jahren hat sich jedoch eine deutlich preiswertere Reparaturmöglichkeit, die „Smart Repair Methode“ am Markt behauptet. Bei der „Smart Repair Methode“ handelt es sich um ein lackschadenfreies Ausbeulen. Besteht der Unfallschaden an einem Fahrzeug welches älter als drei Jahre ist, so kann der Besitzer auf diese wesentlich preiswertere Reparaturmethode verwiesen werden.
Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Urteil ….. Lesen Sie hier weiter.
 

Schreiben Sie einen Kommentar