
Umtauschpflicht – Die vorgezogene Pflicht zum Umtausch alter Führerscheine.
Führerscheinumtausch – Die gute Nachricht zuerst: Alle Fahrerlaubnisinhaber die vor 1953 geboren wurden, brauchen Ihren Führerschein nicht mehr umzutauschen. Jedenfalls besteht bei dieser Personengruppe eine Pflicht zum Umtausch erst bis zum 19. Januar 2033.
Bei allen anderen heißt es in den nächsten Jahren: Umtauschpflicht !
Ich muß meinen Führerschein umtauschen (ausgestellt 1972 und erweitert auf Klasse 3 , 1978). Ich komme aus Schöningen, Bahnhofstr. 37, Landkreis Helmstedt – Niedersachsen. Am Telefon und in den Medien wurde von einer Verlängerung der Frist gesprochen. Ich hatte auch schon mit anderen Kollegen Kontakt aufgenommen. Jedoch haute es mit der Bezahlung nicht hin. Deswegen hatte ich die Seite geschlossen.
Von einer Verlängerung der Umtauschpflicht ist mir nichts bekannt.
Sind Sie noch aktiv?