Gesetzesverletzungen durch Richter des BGH bei Prüfung von Revisionen im Strafrecht?

Der Deutsche Anwaltsverein rügt in einem aktuellen Appell vom März 2013 die Art und Weise der Prüfungen von strafrechtlichen Revisionen, wenn es um Beschlussachen geht. Er sieht darin gravierende Grundgesetzverstöße.  Die Gewährleistung des “10-Augen-Prinzips“ wird gefordert. Derzeit seien nur noch zwei Richter im „4-Augen-Prinzip“ mit der Revisionsprüfung befasst, während sich die anderen drei Richter blindlings und ohne eigene Prüfung dem Entscheidungsvorschlag anschließen. Der Appell ist hier nachzulesen.

2 Gedanken zu „Gesetzesverletzungen durch Richter des BGH bei Prüfung von Revisionen im Strafrecht?“

  1. Könnten Sie auch noch berichten, wie der versammelte anwaltliche Sachverstand diese Erhöhung des revisionsrichterlichen Aufwands um den Faktor 2,5 aufzufangen vorschlägt?
    Soweit ersichtlich gäbe es ja drei Möglichkeiten:
    a) Erhöhung der Zahl der Strafsenate von 5 auf 13
    b) Erhöhung der Verfahrensdauer um den Faktor 2,5
    c) Erhöhung des Anteil der Beschlussverwerfungen auf mindestens 99,9%.

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