Ich war bei den NPD-Spendern

Der Kollege Rechtsanwalt Hoenig aus Berlin ist schuld. Glaubt mir, der ist schuld. Durch dessen Beitrag bin ich – ganz zufällig – zu den Spendern der NPD gekommen. Da ist so eine Liste mit lauter kaum zufälligen bräunlichen Spendern eben, die sich jeder mal unzufällig ansehen sollte. Und unzufällig sollte man die Namen im Kopf behalten, um sie der Kanzlei zu verweisen, falls welche von ihnen meinen, anwaltliche Arbeitsüberbelastung herbeizuführen. Meine Belastbarkeit hat physische, psychische und bei braun farballergische Grenzen.  Wie grausam können Anwälte sein, wenn es darum geht, Arbeitsüberlastung zu vermeiden. Da bin ich hoffentlich und sicher nicht der einzige Grausame.

12 Gedanken zu „Ich war bei den NPD-Spendern“

  1. Niemand (mich eingeschlossen) mag die NPD; trotzdem ist sie eine legale Partei. Dass die knallhart rechtswidrige Veröffentlichung der persönlichen NPD-Spender-Daten mal klammheimlich, mal ganz offen gefeiert und wird und auch Rechtsanwälte in diesen Chor einstimmen, ist erschreckend.
    Jeder Daten-Pups im Internet wird als Ende des mündigen und Beginn des gläsernen Bürgers beheult. Hier hingegen: Nur ohrenbetäubende Stille – obwohl gerade hier konkrete Gefahr für die Betroffenen der Veröffentlichungen besteht; z.B. zündelt der gemeine Linke ja auch gerne mal Autos oder Häuser an, wenn es dem antifaschistischen Kampf dient…
    Und wenn nun einem solchen NPD-Spender, der selber nichts illegales gemacht hat, ein Verkehrsunfall widerfährt; oder eine Kündigung seines Arbeitsvertrages; oder ein missglückter eBay-Kauf oder -Verkauf; oder eben sein fahrbarer Untersatz im Kampf gegen Rechts das zeitliche segnet – in all diesen Fällen soll ihm die Hilfe des Rechtsstaats in Gestalt anwaltlicher Unterstützung verwehrt bleiben – wow. Und diese Äußerung von einem Organ der Rechtspflege…
    Ich jedenfalls werde (auch ohne jemals für irgendeine Partei gespendet zu haben) gewiss keinem Rechtsanwalt mein Vertrauen schenken (und mein Geld überweisen), der den Rechtsstaat offenbar für fakultativ hält…
    Niemand steht (theoretisch) über dem Gesetz. Ebenso steht auch niemand darunter. Etwas anderes zu fordern ist ganz einfach ein Ruf nach dem Unrechtsstaat.

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    • Wenn ein Mitglied des Organs Rechtspflege der Auffassung ist, dass bestimmte Personen oder Gruppierungen bei ihm keine optimale Rechtsvertretung finden können, so ist das Organmitglied schon wegen seiner Organmitgliedschaft gehalten, das klar zu bekunden. Ein Ruf nach dem Unrechtsstaat ist das gerade nicht.

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  2. Unzufällig finde ich die Liste mehr als bedenklich. Aber Rechte gibts ja nicht für ,,Rechte“.
    Prüfen Sie jetzt schön mal bei jedem Mandanten gegen ob er nicht NPD Spender ist. Was kommt als nächstes?

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  3. Interessante Frage: Ist es für einen Verteidiger „leichter“, einen mutmaßlichen Mörder und Vergewaltiger zu vertreten als einen mutmaßlichen – wieso sollte denn man dieser Liste glauben – NPD-Spender wegen einer Bagatelle.

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    • Ja, es ist eine interessante Frage. Und die Antwort, ob etwa ein Strafverteidiger auch die ganz harten Sachen anfassen will, anfassen kann (Totschlag, Kriegsverbrechen, Mord, Vergwealtigung), wird individuell sehr unterschiedlich ausfallen.

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  4. @ ulrichdost
    (ich gehe davon aus, dass der Kommentator tatsächlich der ursprüngliche Verfasser und kein Joe-Job ist):
    Einen Mandanten (oder bestimmte Aufgabenfelder) nach Beliebigkeit abzulehnen ist legitim (auch wenn der Gesetzgeber teilweise mittlerweile einen Kontrahierungszwang vorsieht, vgl. z.B. das AGG).
    Das war aber auch nicht die kritisierte Aussage, sondern die Aufforderung an andere Anwälte, dem Rechtssuchenden den rechtlichen Beistand zu verweigern, weil dem Verfasser dieser Aufforderung die politische Ausrichtung des Betroffenen nicht gefällt.
    DAS ist die bedenkliche Äußerung, zusammen mit der allenfalls notdürftig bemäntelten Freude über den massiven Rechtsbruch, der zur Bloßstellung der Spender führte.
    Rechtsstaat und Gleichbehandlung nur für politisch zuverlässige Personen – bei allen anderen Ergebniskorrektur unter Zuhilfenahme des gesunden Volksempfindens…?

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  5. ,,Wenn ein Mitglied des Organs Rechtspflege der Auffassung ist, dass bestimmte Personen oder Gruppierungen bei ihm keine optimale Rechtsvertretung finden können, so ist das Organmitglied schon wegen seiner Organmitgliedschaft gehalten, das klar zu bekunden.“
    Vielleicht ist es dann einfach kein gutes Mitglied dieses Organs.
    ,,Ein Ruf nach dem Unrechtsstaat ist das gerade nicht.“
    Hat auch keiner behauptet, das ist auch geradezu abstrus. Es ist aber eben eine sehr bedenkliche Einstellung. Zumal niemand weiß, ob die Namen alle stimmen.
    ,,Sie können das bewerten wie Sie wollen: ihre Bewertung ändert nichts an meinem freien Willen, selbst zu entscheiden, wann ich ein Mandat ablehnen würde oder nicht.“
    Das interessiert mich auch gar nicht. Ich habe nur meine Mißbilligung zum Ausdruck gebracht, damit Sie ein soziales Feedback bekommen.
    Übringens klingt Ihre Aussage eine wenig nach: ,,Durch Argumente lasse ich mich nicht beeinflussen.“

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    • Ich weiß nicht, woran sich die Antwort auf die Frage bemessen kann, ob jemand ein gutes oder schlechtes Organmitglied ist. Jedenfalls kann es nicht schlecht sein, wenn etwa ein Zivilrechtler sagt, ein Rechtsuchender ist in einer Strafsache bei ihm nicht gut vertreten. Oder ein Strafrechtler sagt, er habe Probleme, in einem Mordfall zu verteidigen. Oder ein Strafverteidiger sagt, ich bin zwar im Schwerpunkt auch bei Tötungsdelikten tätig, aber bei Gesinnungstaten, die aus braunen Überzeugungen geschehen, muss der Rechtsuchende dann nicht optimal bei ihm verteidigt sein. Die Liste könnte man unendlich fortführen.
      In einem gebe ich ihnen Recht: die Möglichkeit, dass auf so einer Liste Personen sind, die nicht NPD-Spender sein könnten, besteht. Insofern ist der Umgang mit solchen Listen problematisch.

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  6. „die Möglichkeit, dass auf so einer Liste Personen sind, die nicht NPD-Spender sein könnten, besteht. Insofern ist der Umgang mit solchen Listen problematisch“
    Die Unschuldsvermutung, nämlich dass Personen auf der Liste fälschlich stehen, wäre mein allererster Gedanke. Grundsätzlich und nicht nur, wenn die Veröffentlichenden anonym sind. Und hier ganz besonders, weil deren Statement auf ihrer Website mir recht befremdlich („Ich will dass die Deutschen stolz auf sich und ihr Land sind, auf die Geschichte und die Errungenschaften. Alle Welt beneidet uns für unsere Intelligenz und unser Wissen.“) erscheint.
    Ich halte es für problematisch, Kollegen, vor allem denen, die technisch weniger interessiert sind, die die Aussagekraft einer solchen Liste eventuell falsch einordnen könnten, indirekt nahezulegen, Mandate (nur) wegen eines Eintrags auf dieser Liste abzulehnen.

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