Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin

Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen

Ich übernehme Ihre Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen sowohl in Bußgeld-, als auch in Verkehrsstrafsachen bundesweit.
Verkehrsverstöße werden in Deutschland als Ordnungswidrigkeiten oder als Verkehrsstrafsachen verfolgt.

Bußgeldverfahren

Die Einstufung eines Verkehrsverstoßes als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit ist klar geregelt.
Bei Ordnungswidrigkeiten droht dem Täter eine Geldbuße. Eine Geldbuße stellt lediglich eine eindringliche Pflichtenmahnung dar, sich künftig an die Verkehrsregeln zu halten. Ordnungswidrigkeiten werden wegen der geringeren Unrechtsfolge durch die Verwaltungsbehörden (Bußgeldstellen) geahndet.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Verkehrsordnungswidrigkeiten stellen den überwiegenden Teil der Zuwiderhandlungen gegen die zahlreichen Verkehrsvorschriften dar.
Rechtsfolge ist die Verhängung einer Verwarnung oder einer Geldbuße.
Mehr Infomationen findet man hier : https://www.verkehrsstrafrecht-marson.de/

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