Kachelmann gewinnt vor dem LG Berlin.

Gestern fand vor dem LG Berlin  ein weiterer Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin in dem Rechtsstreit „Sauberer Himmel“ gegen Kachelmann statt.

„Sauberer Himmel“ gegen Kachelmann

Hintergrund des Verfahrens ist die Klage eines Anhängers der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“, der sich durch die Äußerung Kachelmanns beleidigt gefühlt und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen hatte. Seine Klage auf Unterlassung wies das Gericht jedoch zurück. Es sei nicht so, dass Kachelmann alle Anhänger der Chemtrail-Theorie „als Neonazis bezeichnet“ habe. Diese Äußerung würde, «wenn überhaupt», das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur am Rande verletzen, hieß es weiter (Hamburger Abendblatt v. 29.3.2012).

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