GASAG verliert erneut.

Die GASAG hatte ihren Kunden auf Nachzahlung vor dem AG Tempelhof-Kreuzberg in Anspruch genommen. Hintergrund war, dass unser Mandant mit der GASAG 2001 einen Sonderkundenvertrag mit dem Tarif „Vario 1“ abgeschlossen hatte und die GASAG meinte ab dem  1.1.2007 könne sie auf der Grundlage des § 5 Abs.2 GasGVV  einseitig den Sonderkundenvertrag  in einen Grundversorgungsvertrag umstellen und zukünftig den Tarif „GASAG Komfort“ berechnen . Dem trat nunmehr das Amtsgericht – mit noch nicht rechtskräftigem- Urteil vom 20.10.2011 entgegen und wies die Klage der GASAG ab.

"Gelbes Branchenbuch" macht weiter.

Mandanten informierten uns kürzlich über den Erhalt neuer sog. EINTRAGUNSANTRÄGE für das „Gelbe Branchenbuch“ ( „Unser Angebot 2011“)  der GBB Ltd. mit Sitz auf den Marshall Islands. Offensichtlich werden wieder massiv neue Formulare an Firmen und Gewerbetreibende versandt. Man kann nur alle vor diesem „Angebot“ warnen. Jetzt wird sogar ein Gerichtsstand vereinbart: Budapest ! .. und als anzuwendendes Recht : ungarisches Recht ! Tolle Idee.
 
 

Zum massenhaften Abmahnen im Immobilienbereich

Ein auf Irreführung gestützter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag wegen der Angabe einer vermeintlich unrealistisch niedrigen monatlichen Rate in einer Immobilienwerbung ist gemäß § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, wenn der Antragsteller bei nur geringfügiger eigener geschäftlicher Tätigkeit seit vielen Jahren (gerichtsbekannt) massenhaft in einer Weise kostenpflichtig abmahnt, dass dies – wie auch schon in früheren Fällen – auf ein Vorgehen vornehmlich zum Zweck der Gewinnerzielung schließen lässt (aktuell: in 19 Tagen etwa 120 Abmahnungen von Verstößen der genannten Art mit abverlangter „Abmahnpauschale“ in Höhe von je 150 € zuzüglich Mehrwertsteuer) KG vom 22.7.2011 –  5 W 161/11 – .

Hallo Welt!

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