LG Berlin zum Abfindungsvergleich und seinen Konsequenzen

Im Zusammenhang mit der Regulierung größerer Schäden, vor allem von Personenschäden, neigen die zur Schadensregulierung verpflichteten Versicherungen dazu, dem Geschädigten frühzeitig einen Abfindungsvergleich anzubieten.
Über die Konsequenzen bzw. die Reichweite eines solchen Abfindungsvergleiches für den Geschädigten, hat das Landgericht Berlin eine klarstellende Entscheidung getroffen.

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