Meisterleistung richterlicher Nötigung

Irgendwie regt es mich auf, wenn ein Richter keinen Bock auf Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung hat. Obwohl es mich nach mehr als 20 Praxisjahren nicht mehr aufregen sollte. Aber es ist gut so, dass es mich weiterhin aufregt, zeigt es mir doch: ich bin nicht völlig abgestumpft.  Hier der Fall meines Ärgernisses.
Schon Lenin fragte: was tun? Und ich konkretisiere die Frage: was kann man wirksam tun, denn Fälle richterlicher Nötigung sind vielleicht nicht alltäglich, aber auch keine Einzelfälle (mehr). Weiß jemand Rat unter den Kolleginnen und Kollegen?

13 Gedanken zu „Meisterleistung richterlicher Nötigung“

  1. In dem Fall kommt (mal ausnahmsweise in umgekehrter Reihenfolge) klar die Tatsache zum Tragen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind. Hier wurde unter Umständen gegen Recht verstoßen, gesiegt hat dann wohl aber die Gerechtigkeit.
    Dennoch sehr ärgerlich für den Verteidiger.

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  2. Wie wäre es, der unschuldigen und nicht durch Beweismittel belasteten Mandantin zum Nichtgeständnis zu raten, ein paar Beweisanträge zu stellen und dann auf Freispruch zu plädieren??
    ME gehört das zu den Aufgaben, für die ein Verteidiger bezahlt wird, statt hinterher über Nötigung durch Richter zu motzen.
    Falls sich das alles vor dem AG zugetragen haben sollte, könnte man ja auch noch auf die nächste Tatsacheninstanz hoffen.

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    • Das hätte ich gerne gemacht. Es geht auch nicht um Motzen. Sondern die Wirkung, die richterliches Verhalten auf einen Betroffenen entfaltet. Die Mandantin hatte schlicht und ergreifend Angst im Gefängnis zu landen und folgte der anwaltlichen Empfehlung gegen ein falsches Geständnis nicht.

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  3. Im Zivilverfahren würde ich sagen, es ist ein schlechter Rechtsanwalt, der auf Richter schimpft. Es ist ein reines Ablenkungsmanöver und gehört zum Geschäft.
    Ein guter Rechtsanwalt muss auch mit solch kriminell anmutenden Verhalten von Richtern fertig werden. Es sei denn, der Rechtsanwalt ist, wie die meisten Rechtsanwälte, eingebunden in ein solches System, in dem die „Elite“ dem Volk das richtige Verhalten beibringt, auch zwangsweise. Die Rechtsanwälte stehen dabei an der vordersten Front.
    Der Richter ist bestimmt zutiefst davon überzeugt, dass er richtig gehandelt hat. Er fühlt sich unter keine Umständen als ein Krimineller.

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    • Stimmt. Die Einbindung in`s „System“ ist augenfällig. Aber glauben Sie mir Herr Kollege, das wundert mich nicht. Kenne ich es doch schon aus DDR-Zeiten. Verwundert hat mich nur immer, wie „der böse Westen“ die Einbindung im Osten (durchaus zu Recht) kritisierte. Verblüffend für mich war nur, dass – wenn auch ganz andere – Strukturen im Westen existierten, die ebenfalls auf die Einbindung abzielen und keiner Kritik unterlagen. Ungeachtet dessen glaube ich aber auch, dass man nicht alles auf Strukturen und Systeme und Einbindung zurückführen kann. Manche Anwälte scheuen einfach die Auseinandersetzung, es fehlt der Mut zur Konfrontation, es gibt mittelbare Abhängigkeiten, die stärkere Verteidigung verhindern (können). So manches Mal wäre bei geschlossenem Auftreten mehrerer Verteidiger mehr möglich.

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  4. Verschweigen Sie uns etwas, Herr Kollege? Das pflegte der STA mich sinngemäß im Referendariat zu frage, wenn die Sachverhaltsdarstellung und das Ergebnis nicht zusammengepasst haben.
    Freiheitsstrafe ohne Bewährung, in dem von Ihnen geschilderten Fall, klingt so überzogen, dass eine solche Verurteilung, sofern sie tatsächlich erfolgt wäre, in der nächsten Instanz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Bestand gehabt hätte. Es sei denn, es bestehen einschlägige Vorstrafen oder Ihre Mandantin tauchte im Rahmen der Observierung doch nicht nur als einmalige Beifahrerin auf!?
    Die Angst vor einer Freiheitsstrafe mag berechtigt sein, eine Vorstrafe wegen geständiger Beteiligung an BTM Handel macht sich Lebenslauf aber irgendwie auch nicht so gut.
    Meine Zeit in der BTM Abteilung der STA Berlin liegt zwar schon einige Jahre zurück, aber da hätte man nicht mal als STA eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt…

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    • Ach, Lieber Herr Kollege. Wenn ich doch was zu verschweigen hätte! Das ist es ja, was mich so auf den Kronleuchter getrieben hat! Ich hätte so gerne mit Befangenheitsantrag und allem drum herum, wie notfalls mit der Revision juristischen Krawall gemacht. Aber die Mandantin wollte nicht. Für sie war tatsächlich schon die Erfahrung eines Haftbefehls, wenn auch haft-verschont, ein prägendes Erlebnis, dass ihr dann – nach dem richterlichen Meisterstück – jeglichen Glauben genommen hat.

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  5. Was kann man tun? Das von einem RA zu hören, hatte ich eigentlich nicht gebraucht. Das tut genauso weh (dem Rechtsstaat – mir nicht -ich bin schon überzeugt dass es den garnicht gibt) wie der idiotische Satz: „Recht haben und Recht bekommen……“
    Noch MEHR idiotisch, wenn er von einem RA ausgesprochen wird.

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  6. Herr Karsten, wie man unter http://www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das „Opfer“ einer „ach so bösen Justiz“ zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.

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  7. Ach ja, noch eine allgemeine Anmerkung zu Deinem Blog: Ich glaube schon, dass ich zu den treuesten lesern gehöre, aber selbst ich nehme mir nicht (einmal in den Ferien) die Zeit, um all diese verlinkten Texte wirklich gründlich zu lesen.
    Ich wäre Dir dankbar für eine noch stärkere Vorauswahl.

    Dein Lesekunde
    Benedikt

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