Neue Peinlichkeit für Alice Schwarzer im Kachelmann-Prozess

Die Starreporterin Alice Schwarzer hatte es in ihrem BILD-Artikel letzte Woche klar erkannt und dem Deutschen BILDleservolk auch gleich die Augen geöffnet: der Forderung der Verteidigung, die vermeintliche Belastungszeugin über ihr Aussageverweigerungsrecht zu belehren, hätte der Herr Vorsitzende „mit links“ erledigen können.  Und sie frohlockte, weil der Richter der Forderung der Verteidiger nicht entsprach. Denn die treiben ja ohnehin nur „Spielchen“, um die Zeugin als Lügnerin hinzustellen. Was sie mit ihrer peinlichen  Sachunkenntnis nicht erkannte: hier geht es nicht um Spielchen der Verteidigung, sondern um Anwendung gesetzlicher Vorschriften: das Gericht hätte belehren müssen.
Diese neuerliche Peinlichkeit der Starreporterin wird nun auch darin deutlich, dass das Gericht am heutigen Prozesstag nachholte, was es vergangene Woche noch ablehnte: die Belehrung. Sicher spielte dabei auch der noch nicht beschiedene Befangenheitsantrag eine entscheidende Rolle. Auf diese Weise wollte man einen Befangenheitsgrund aus der Welt schaffen, damit der Prozess nicht platzt. Warum nicht gleich so.
Schauen wir mal, was unsere Starreporterin nun zu frohlocken hat. Ihr fällt bestimmt was spannendes ein.

5 Gedanken zu „Neue Peinlichkeit für Alice Schwarzer im Kachelmann-Prozess“

  1. Alice Schwarzer sollte neutral berichten und sich nicht auf die Seite des mutmaßlichen Opfers stellen, die wahrscheinlich ohnehin lügt, dass sich die Balken biegen. Falls heraus kommen sollte, dass alles nur eine Intrige gegen Kachelmann war. Wird sich Alice Schwarzer auch für einige Aussagen entschuldigen müssen.

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  2. Als aussenstehender sollte man sich vielleicht ein wenig zurückhalten mit nem Urteil. Niemand ausser den beiden weiss, was wirklich passiert ist. Das Gericht wird schon rauskriegen was passiert ist. Ich kann nur hoffen, das das Urteil dann gerecht sein wird.

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    • Auf jedem Fall sollte man sich raushalten. Jedenfalls dort, wo es um die Frage geht, was passiert ist, was also die Wahrheit sein soll. Nicht heraushalten sollte sich ein Strafverteidiger bei der Frage, wie nach der Wahrheit gesucht wird. Und darum geht es mir.

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